3.6.6
Empfehlungen der Enquete-Kommission88
Nachfolgende Handlungsempfehlungen gibt die
Enquete-Kommission in Erwägung, dass Unternehmenskodizes immer
nur rechtliche Regelungen ergänzen, nicht jedoch ersetzen
können. Der Staat trägt also die Hauptverantwortung,
unternehmerisches Verhalten durch Rahmen- und Prozesspolitik zu
steuern. Die staatliche Gewährleis tung von
rechtsstaatlichen Bedingungen in Entwicklungsländern ist
insofern für das Erreichen von sozialen oder ökologischen
Zielen entscheidender als Verhaltenskodizes, was deren
außerordentliche Bedeutung für die Erreichung der
genannten Ziele jedoch nicht schmälert.
Empfehlung 3-35
Unterstützung der Umsetzung und Überwachung von
Verhaltens kodizes
Die Bundesregierung soll die vorhandenen
Bemühungen deutscher Unternehmen und zivilgesellschaftlicher
Gruppen zur Umsetzung und Überwachung von Verhaltenskodizes
unterstützen. Dies gilt auch für die Arbeit der
Dialogforen (in Industrie- wie Entwicklungsländern), an denen
sowohl Wirtschaft als auch Gewerkschaften und
Nichtregierungsorganisationen beteiligt sind. Die Bundesregierung
soll sicherstellen, dass die vorliegenden Kenntnisse zu Fragen der
Umsetzung der Verhaltenskodizes sowohl in Deutschland als auch in
den Zielländern einer breiteren Öffentlichkeit vermittelt
werden. Dazu soll unter Einbeziehung von Gewerkschaften und NGO ein
jährlicher Sachstandsbericht erstellt und veröffentlicht
werden.
Empfehlung 3-36
Förderung des bi- und multilateralen Dialogs
Die Bundesregierung soll den bi- und
multilateralen Dialog insbesondere mit Entwicklungsländern
über die Förderung von Sozialstandards mit freiwilligen
Instrumenten verstärkt fortsetzen, die inhaltliche und
organisatorische Ausgestaltung eines Monitoring-Systems zur
Umsetzung von Verhaltenskodizes und Kernarbeitsnormen (ein
schließlich der dafür erforderlichen finanziellen und
organisatorischen Ressourcen) weiterentwickeln und fördern und
entsprechende Unterstützung für die Implementierung
anbieten.
Empfehlung 3-37
Förderung von Modellprojekten
Die Enquete-Kommission fordert die
Bundesregierung auf, in Modellprojekten unter Beteiligung von
Gewerkschaften und NGO die Möglichkeit geeigneter
Implementier-, Auditier-, Zertifizier- und Monitoringverfahren
für freiwillige Verhaltenskodizes zu entwickeln, die auch
branchenspezifische Eigenheiten berücksichtigen und die
Errichtung einer nationalen Monitoringagentur zu
prüfen.
Empfehlung 3-38
Europäische Monitoring-Agentur
Die Enquete-Kommission unterstützt
die Forderung des Europäischen Parlaments gegenüber der
EU-Kommission, die Einrichtung einer europäischen
Monitoring-Agentur für Verhaltenskodizes europäischer
transnationaler Unternehmen zu prüfen.
Empfehlung 3-39
Förderprogramm für KMU
Die Bundesregierung soll auf nationaler
Ebene die Möglichkeit eines Förderprogramms für KMU
zur Unterstützung bei der Implementierung, Auditierung,
Zertifizierung und dem Monitoring von Verhaltenskodizes prüfen
und dies auch auf europäischer Ebene vorschlagen.
Empfehlung 3-40
OECD-Leitlinien
Die Enquete-Kommission begrüßt
die nationale und internationale Implementierung der
überarbeiteten OECD-Leitlinien und fordert die ausreichende
finanzielle und personelle Ausstattung der Nationalen Kontaktstelle
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, damit
diese verstärkt Maßnahmen zur Erhöhung der
Bekanntheit und zur Anwendung dieser Richtlinien ergreifen kann. Es
ist zu prüfen, ob die OECD-Leitlinien Verbindlichkeit erhalten
sollen.
Empfehlung 3-41
Evaluierung der Wirksamkeit der Verhaltenskodizes
Die Enquete-Kommission empfiehlt die
Evaluierung der Wirksamkeit der Verhaltenskodizes, um zu
prüfen, inwieweit die Überführung von Kodizes mit
Mindeststandards in gesetzliche Regelungen sinnvoll ist.
Empfehlung 3-42
Berücksichtigung von Verhaltens kodizes im
öffentlichen Beschaffungswesen
Die öffentliche Hand sollte ihre
„Marktmacht“ nutzen und bei der öffentlichen
Beschaffung von Lieferung und Leistung diejenigen Unternehmen
bevorzugen, die freiwillige Verhaltenskodizes beachten. Dabei
sollte auch der Gestaltungsspielraum im Bereich der Garantien und
der öffentlichen Mitteln geprüft werden.
88 Zu Empfehlung 3-42 vgl. auch das abweichende
Minderheitenvotum der CDU/CSU-Fraktion in Kapitel 11.1.7.2.
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