*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

 zurück weiter  Kapiteldownload  Übersicht 


3.6.6       Empfehlungen der Enquete-Kommission88

Nachfolgende Handlungsempfehlungen gibt die Enquete-Kommission in Erwägung, dass Unternehmenskodizes immer nur rechtliche Regelungen ergänzen, nicht jedoch ersetzen können. Der Staat trägt also die Hauptverantwortung, unternehmerisches Verhalten durch Rahmen- und Prozesspolitik zu steuern. Die staatliche Gewährleis­ tung von rechtsstaatlichen Bedingungen in Entwicklungsländern ist insofern für das Erreichen von sozialen oder ökologischen Zielen entscheidender als Verhaltenskodizes, was deren außerordentliche Bedeutung für die Erreichung der genannten Ziele jedoch nicht schmälert.

Empfehlung 3-35       Unterstützung der Umsetzung und Überwachung von Verhaltens­ kodizes

Die Bundesregierung soll die vorhandenen Bemühungen deutscher Unternehmen und zivilgesellschaftlicher Gruppen zur Umsetzung und Überwachung von Verhaltenskodizes unterstützen. Dies gilt auch für die Arbeit der Dialogforen (in Industrie- wie Entwicklungsländern), an denen sowohl Wirtschaft als auch Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen beteiligt sind. Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass die vorliegenden Kenntnisse zu Fragen der Umsetzung der Verhaltenskodizes sowohl in Deutschland als auch in den Zielländern einer breiteren Öffentlichkeit vermittelt werden. Dazu soll unter Einbeziehung von Gewerkschaften und NGO ein jährlicher Sachstandsbericht erstellt und veröffentlicht werden.

Empfehlung 3-36       Förderung des bi- und multilateralen Dialogs

Die Bundesregierung soll den bi- und multilateralen Dialog insbesondere mit Entwicklungsländern über die Förderung von Sozialstandards mit freiwilligen Instrumenten verstärkt fortsetzen, die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung eines Monitoring-Systems zur Umsetzung von Verhaltenskodizes und Kernarbeitsnormen (ein­ schließlich der dafür erforderlichen finanziellen und organisatorischen Ressourcen) weiterentwickeln und fördern und entsprechende Unterstützung für die Implementierung anbieten.

Empfehlung 3-37       Förderung von Modellprojekten

Die Enquete-Kommission fordert die Bundesregierung auf, in Modellprojekten unter Beteiligung von Gewerkschaften und NGO die Möglichkeit geeigneter Implementier-, Auditier-, Zertifizier- und Monitoringverfahren für freiwillige Verhaltenskodizes zu entwickeln, die auch branchenspezifische Eigenheiten berücksichtigen und die Errichtung einer nationalen Monitoringagentur zu prüfen.

Empfehlung 3-38       Europäische Monitoring-Agentur

Die Enquete-Kommission unterstützt die Forderung des Europäischen Parlaments gegenüber der EU-Kommission, die Einrichtung einer europäischen Monitoring-Agentur für Verhaltenskodizes europäischer transnationaler Unternehmen zu prüfen.

   Empfehlung 3-39       Förderprogramm für KMU

Die Bundesregierung soll auf nationaler Ebene die Möglichkeit eines Förderprogramms für KMU zur Unterstützung bei der Implementierung, Auditierung, Zertifizierung und dem Monitoring von Verhaltenskodizes prüfen und dies auch auf europäischer Ebene vorschlagen.

Empfehlung 3-40       OECD-Leitlinien

Die Enquete-Kommission begrüßt die nationale und internationale Implementierung der überarbeiteten OECD-Leitlinien und fordert die ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der Nationalen Kontaktstelle beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, damit diese verstärkt Maßnahmen zur Erhöhung der Bekanntheit und zur Anwendung dieser Richtlinien ergreifen kann. Es ist zu prüfen, ob die OECD-Leitlinien Verbindlichkeit erhalten sollen.

Empfehlung 3-41       Evaluierung der Wirksamkeit der Verhaltenskodizes

Die Enquete-Kommission empfiehlt die Evaluierung der Wirksamkeit der Verhaltenskodizes, um zu prüfen, inwieweit die Überführung von Kodizes mit Mindeststandards in gesetzliche Regelungen sinnvoll ist.

Empfehlung 3-42       Berücksichtigung von Verhaltens­ kodizes im öffentlichen Beschaffungswesen

Die öffentliche Hand sollte ihre „Marktmacht“ nutzen und bei der öffentlichen Beschaffung von Lieferung und Leistung diejenigen Unternehmen bevorzugen, die freiwillige Verhaltenskodizes beachten. Dabei sollte auch der Gestaltungsspielraum im Bereich der Garantien und der öffentlichen Mitteln geprüft werden.



88 Zu Empfehlung 3-42 vgl. auch das abweichende Minderheitenvotum der CDU/CSU-Fraktion in Kapitel 11.1.7.2.

zurück zum Text



 zurück weiter  Top  Übersicht 


Volltextsuche