*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

 zurück weiter  Kapiteldownload  Übersicht 


7.3.3       Umsetzung in den Vertragsstaaten

7.3.3.1    Umsetzung weltweit

Die große Mehrzahl der Staaten (183) sind der CBD beigetreten. Doch trotz dieser breiten Mitgliedschaft ist der Rückgang an biologischer Vielfalt nicht gestoppt. Dennoch kann die CBD einige Erfolge aufweisen. Das Thema gewinnt an Aufmerksamkeit, viele vage gehaltenen Verhaltensvorschriften der Konvention sind im Nachfolgeprozess konkretisiert worden und mit dem Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit ist der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen verbindlich geregelt. Als Misserfolg muss bewertet werden, dass viele Staaten, so auch Deutschland, die CBD nur unzureichend umgesetzt haben. Dies liegt am fehlenden politischen Willen (national wie auch international) und an der Komplexität des Themas bzw. auch der Vielfalt der zu lösenden Probleme (von Naturschutzaspekten, über Handelsfragen bis hin zur Entwicklungszusammenarbeit). Das der CBD innewohnende Potenzial zur Verregelung vielfältiger Konflikte (wie Naturschutz, Schutz geistigen Eigentums, Verteilungsgerechtigkeit usw.) ist noch nicht ausreichend genutzt.




 zurück weiter  Top  Übersicht 


Volltextsuche