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1865ff Blütezeit der Frauenbewegung

Zeitgenössisches Porträt
Henriette Goldschmidt (1825-1920), Mitbegründerin des "Allgemeinen Deutschen Frauenvereins" (1865)
© dpa

Mit der gescheiterten Revolution von 1848 scheitern auch die politischen Forderungen der frühen Frauenbewegung. Der 1865 gegründete Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) setzt sich daher zunächst für praktische Nahziele ein, wie den Zugang zu Bildung und akademischen Berufen.

In den 1890er Jahren tritt die Einführung des Frauenwahlrechts als Forderung hinzu. In großen organisatorischen Zusammenschlüssen wie dem Bund Deutscher Frauenvereine (BDF, 1894) wird außerdem auch die Abschaffung des Abtreibungsparagraphen 218 gefordert. Diese kämpferischen Jahrzehnte der Frauenbewegung führen jedoch auch zu Flügelbildungen.

Neben dem radikalen Flügel um Lida Gustave Heymann u. a. existiert eine gemäßigte und eine konservative Frauenbewegung. Einflussreich sind daneben auch die konfessionellen Frauenvereine wie etwa der Deutsch-Evangelische Frauenbund von 1899 und der Katholische Frauenbund Deutschlands von 1904. Gleichzeitig spaltet sich die sozialistisch-proletarische von den bürgerlichen Strömungen ab. Die daraus entstehende sozialdemokratische Frauenbewegung um Clara Zetkin ist mit 175.000 Mitgliedern die größte der damaligen Zeit.

Die Mehrheit der Frauenvereine pflegt enge Kontakte mit den Parteien und dem Parlament, um ihre Forderungen durchzusetzen. Zwischen 1900 und 1914 entwickelt sich die Frauenbewegung zur Massenbewegung. So sind im Weltbund für Frauenstimmrecht (1910 gegründet) acht Millionen Mitglieder organisiert.

Der Erste Weltkrieg (1914-1918) führt jedoch zu erheblichen Zerwürfnissen innerhalb der nationalen und internationalen Frauenbewegungen. Im Jahr 1918 wird außerdem mit der Einführung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland eine zentrale Forderung der Frauen verwirklicht: das Frauenwahlrecht. Damit sind die kämpferischen Jahre der Frauenbewegung in Deutschland zunächst vorbei. Eine breite Frauenprotestbewegung formiert sich in den 1970er Jahren und fordert neben der Verwirklichung der Gleichberechtigung die Abschaffung des Abtreibungsparagraphen 218.
Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/streifzug/g1871/g1871_21
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