Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 23-24 / 01.06.2004
mik

Seismograph für die Stimmung

Tätigkeitsbericht 2003 des Petitionsausschusses übergeben
Petitionen. "Die Ausübung des Petitionsrechts ist ein Seismograph für die Stimmung in der Bevölkerung." Dies erklärte der Vorsitzende des Petitionsausschusses Karlheinz Guttmacher (FDP) am 25. Mai bei der Übergabe des Tätigkeitsberichts 2003 (15/3150) des Petitionsausschusses an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD). Damit würden Probleme der Menschen mit staatlichen Stellen, konkrete Missstände und Schwierigkeiten mit gesetzlichen Regelungen direkt an das Parlament herangetragen.

Insgesamt sind im vergangenen Jahr 15.534 Petitionen beim Ausschuss eingegangen. Das sind zwölf Prozent mehr als im Jahr 2002, in dem 13.832 Eingaben verzeichnet wurden. Im täglichen Durchschnitt seien demnach mehr als 60 Neueingaben bearbeitet worden. Abschließend behandelt hat der Petitionsausschuss im vergangenen Jahr 14.451. Schwerpunkte seien dabei Beschwerden über die Arbeit von Behörden sowie die Änderung von Gesetzen gewesen.

Die meisten Anfragen und Beschwerden fielen auf das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit mehr als einem Drittel der Petitionen. Dies sei eine Reaktion auf die Gesundheitsreform, hänge aber auch mit den jüngsten Entwicklungen im Rentenrecht beziehungsweise mit dem in diesem Bereich weiter bestehenden Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland zusammen. Gemessen am Gesamtvolumen der eingegangenen Petitionen entfielen rund 15 Prozent der Eingaben auf das Bundesministerium der Finanzen und etwas mehr als zwölf Prozent auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. "Deutlich angestiegen" sind im vergangenen Jahr auch die Sammelpetitionen (Petitionen mit Unterschriften-liste) und die Massenpetitionen (zum Beispiel Postkartenaktionen).

Die meisten Anfragen im Verhältnis zu der Bevölkerung kamen 2003 aus Brandenburg. Nach dem Bericht sind auf eine Million Einwohner dieses Bundeslandes 659 Eingaben erfolgt, an zweiter Stelle steht Berlin mit 485 Eingaben je eine Million Einwohner. Mit 101 Eingaben pro eine Million Einwohner war Baden-Württemberg diesmal das Land mit den vergleichsweise geringsten Eingaben. Daraus kann aber laut Guttmacher nicht geschlossen werden, dass die Brandenburger nun die Querulanten der Nation seien und in Baden-Württemberg Milch und Honig fließen würde. Fast 60 Prozent aller Eingaben wurden von Männern eingereicht, rund 28 Prozent von Frauen. Der Rest kam von Organisationen und Verbänden.

Guttmacher erläuterte auch die Arbeitsweise: Der Ausschuss befrage nahezu zu jeder Eingabe das zuständige Ministerium beziehungsweise die zuständige Behörde. In vielen Fällen führe bereits diese Intervention zum Erfolg. Das Nachfragen des Petitionsausschusses könne beispielsweise bewirken, dass ein vorhandenes Ermessen zu Gunsten der Petenten ausgeschöpft werde. Auch habe der Ausschuss sich im vergangenen Jahr in Gesprächen mit den Betroffenen vor Ort ein Bild gemacht, er habe Akteneinsicht zu strittigen Themen beantragt und Regierungsmitglieder vor den Ausschuss geladen. Diese Instrumente würden eingesetzt, um den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden gegenüber der Regierung aber auch und vor allem gegenüber den Behörden.

Etwa der Hälfte der rund 15.500 Petenten konnte der Ausschuss helfen, so Guttmacher. "Bei Petitionen sowohl für als auch gegen eine bestimmte Ortsumgehung ist es unmöglich, es allen Recht zu machen." Erfolgreich hingegen sei eine Eingabe gewesen, bei der es um die Anrechnung einer einmaligen Jubiläumszulage für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst auf die Versorgungsbezüge des Jubiläumsmonats ging. Der Fall könne nun nach vier Jahren positiv beschieden werden.

Er kündigte an, dass der Ausschuss in Zukunft vermehrt Bürgersprechstunden vor Ort zum Beispiel bei Verbrauchermessen durchführen wolle. "Unser Platz es ist, uns unbeliebt zu machen, indem wir uns für die Menschen einsetzen", erklärte Gabriele Lösekrug-Möller (SPD). Sie sei immer wieder erstaunt, was es bei der Umsetzung "gut gemeinter Gesetze" oft für Schwierigkeiten gebe. Es sei Aufgabe des Ausschusses, bei fehlerhafter Auslegung von Gesetzen in Einzelfällen Abhilfe zu schaffen. "Es gibt auch ein Recht gegenüber den Gesetzen", betonte sie. mik


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.