Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Fallpauschalen für die Vergütung von Krankenhaus-
leistungen sollen so angepasst werden, dass sie medizinische und pflegerische Leistungen sachgerecht abbilden. Die Abgeordneten der Union plädieren in einem Antrag (15/3450) dafür, besondere Versorgungsbereiche außerhalb des Fallpauschalenkatalogs zu vergüten. Zum einen begrüßen die Parlamentarier grundsätzlich den Schritt, den Anteil von Fallpauschalen an der Finanzierung stationärer Leistungen deutlich auszuweiten.
Die Fraktion hält es aber für falsch, nahezu 100 Prozent der Krankenhausleistungen auf diese Weise zu vergüten. So könnten rund 20 bis 30 Prozent der Krankenhausleistungen nicht sachgerecht mit einem pauschalierten System abgebildet und finanziert werden. Dazu gehöre die Intensivmedizin, die neurologische Frührehabilitation, die Neurologie und die Kinder- und Jugendmedizin. In der Folge liefen insbesondere Universitätskliniken Gefahr, durch finanzielle Einbußen von rund 20 Prozent erheblich gefährdet zu werden. Auch werde nach Überzeugung der Abgeordneten die ärztliche Fort- und Weiterbildung bisher nur unzureichend berücksichtigt.
Laut Antrag soll die Regierung demnach im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin die Alterssplits deutlich ausweiten und die Konvergenzphase nicht verlängern, sodass die Budgetierung von Krankenhausleis-tungen wie geplant Ende 2006 beendet wird. Weiter gehe es darum, den besonderen Aufwand und die Aufgaben von Krankenhäusern der Maximalversorgung sowie Universitätskliniken Rechnung zu tragen. Zudem fordert die Fraktion die Regierung auf, den Aufwand für ärztliche Weiterbildung angemessen im Rahmen des Fallpauschalen-Systems zusätzlich zu berücksichtigen. rab