Zu den Ankerländern zählen Staaten von wirtschaftlichem Gewicht, die über politischen Einfluss in der Region verfügten und die auf internationaler Ebene eine aktive und wichtige Rolle spielten. Im Dialog mit den deutschen Kooperationspartnern sei wichtig, dass sie bei Themen wie dem globalen Klimaschutz, der "good governance" (guter Regierungsführung) und Armutsbekämpfung den Anforderungen gerecht würden. Zu den Ankerländern zählten folgende Nationen: China, Indien, Indonesien, Pakistan, Thailand, Ägypten, Iran, Saudi Arabien, Nigeria, Südafrika, Argentinien, Brasilien, Mexiko, Russland und die Türkei.
Die Ministerin erwähnte ergänzend, dass es bei Ländern wie China und Indien, die zusammen etwa die Hälfte der gesamten Weltbevölkerung ausmachten, nicht um Entwicklungshilfe, sondern um strategisch orientierte Partnerschaft gehe. Den Rechtsstaatsdialog mit der ostasiatischen Volksrepublik bezeichnete die Ministerin als "wichtig".
China sei, was den Kohlendioxidausstoß angehe, im Übrigen der zweitgrößte, Indien der fünftgrößte Emittent. Nicht nur in diesem Zusammenhang gelte es, die Reformanstrengungen voranzubringen. China habe zum Beispiel zusagt, zehn Prozent der Energieproduktion aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Auch Indien habe versprochen, seinen Kohlenverbrauch und den CO2-Ausstoss in Sinne der Energieeffizienz in den Griff zu kriegen.
Im Zusammenhang mit Brasilien erwähnte die Ministerin das Tropenwaldschutzprogramm. Die schrittweise Vernichtung von Tropenwald sei "dramatisch". Hier seien europäische Anstrengungen von Nöten.
Die CDU/CSU zeigte sich einig mit der Ministerin, dass die wirtschaftliche und die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit den Ankerlänern zu begrüßen sei. Die Union sagte zu China, offensichtlich habe Bundeskanzler Schröder andere Schwerpunkte gesetzt, als den Rechtsstaatsdialog zu forcieren. Die SPD wies dies zurück. Die Union zeige "Pawlowsche Reflexe" in der Menschenrechtspolitik auf die Reise des Bundeskanzlers. Der Rechtstaatsdialog mit China sei erfolgreich. Mit der Situation der Menschenrechte könne man dennoch nicht zufrieden sein.