Inneres. Begrüßt hatten Sachverständige am 13. Dezember in einem öffentlichen Fachgespräch des Innenausschusses die fraktionsübergreifende Initiative einzelner Abgeordneter zu "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an" (15/1544). Das ging bereits aus den schriftlichen Stellungnahmen zu der Anhörung hervor. So erklärte Professor Eckhard Jesse von der Technischen Universität Chemnitz, das Anliegen verdiene Anerkennung und bedürfe der Unterstützung. Jesse legte dar, zahlreiche Argumente gegen ein Familienwahlrecht seien "an den Haaren herbeigezogen und leicht widerlegbar". Die Einwände gingen jedoch am Kern der Sache vorbei, denn das gravierende demographische Problem - heute gebe es ein Drittel weniger Jugendliche unter 18 Jahren als im Jahr 1950 - werde sich künftig aber noch verschärfen. Mit der Initiative werde das Angestrebte nicht erreicht. Es bedürfe vielmehr einer besseren Familienpolitik und stärkerer Anreize, damit die Deutschen mehr Kinder bekommen.
Auch in der Stellungnahme von Professor Günter Frankenberg von der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt/Main wurde der Antrag als "symbolische politische Initiative" und als deutliches Zeichen begrüßt, über die politische und rechtliche Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Familien im Einzelnen nachzudenken. Allerdings gebe es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken: "Unterhalb der Schwelle einer konstitutionellen Revolution ist die Einführung eines verdeckt originären Elternwahlrechts, also eines Pluralwahlrechts zur Privilegierung von Eltern mit Kindern, nicht zu haben."
Während sich zwischen Befürwortern und Gegnern der Initiative hinsichtlich ihrer diametralen Position zur Interpretation der Verfassung keine Annäherung ergab, waren sie sich dagegen einig in der Notwendigkeit einer erheblich verbesserten Familienpolitik als dem "richtigeren" Weg.