Kultur und Medien. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am 17. Dezember einen Antrag der Union (15/2819) abgelehnt, in der die Regierung auffordert wurde, eine Neukonzeption zur Kulturförderung vorzulegen, um im Austausch mit den europäischen Partnern das gemeinsame kulturelle Erbe zu sichern und zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln. Dabei seien auch die kulturellen Einrichtungen der Heimatvertriebenen einzubeziehen. Ferner sei die bis 2000 bestehende Struktur der Institutionen und das Fördervolumen wiederherzustellen und der Vollzug der "Konzeption zur Erforschung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa" bis zur Neuregelung auszusetzen.
Die Koalition begründete ihre Ablehnung mit der "erfolgreich umgesetzten Neukonzeption der Bundesregierung zur Förderung der Kulturarbeit aus dem Jahre 2000". Dies sei notwendig gewesen, weil sich die politische Situation nach 1990 weitgehend verändert und auch in den neuen Bundesländern eine Neuorientierung erforderlich gemacht habe. Die FDP sagte, das Wort "Neukonzeption" bemäntele "im Grunde nur eine außergewöhnlich große Kürzung von Mitteln" vor allem für die Arbeit der Heimatvertriebenen.