Menschenrechte. Eine positive Nachricht konnte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am 15. Dezember vor dem Menschenrechtsausschuss vermelden: Der Weg für die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen (UN) sei frei. Bund und Länder hätten sich geeinigt.
Das im Zusatzprotokoll vorgesehene unabhängige innerstaatliche Gremium werde aus vier Experten bestehen. Diese hätten den Auftrag, all jene Einrichtungen regelmäßig und ohne Einschränkung zu besuchen, in denen Menschen die Freiheit entzogen würde. Davon betroffen seien insbesondere Haftanstalten, Einrichtungen zur geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, Abschiebezentren, aber auch psychiatrische Anstalten.
Zypries konnte außerdem mitteilen, dass sich die Koalitionsfraktionen über die Umsetzung von vier Richtlinien der Europäischen Union zur Anti-Diskriminierung verständigt hätten. Es werde ein einheitliches Gesetz zur Umsetzung der Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht geben. Der Benachteiligungsschutz für Soldaten sei einem gesonderten Gesetz vorbehalten.
Zur UN-Kinderrechtskonvention konnte die Ministerin dagegen keinen neuen Sachstand verzeichnen. Aus dem Ausschuss wurde sie ermuntert, doch noch Mal in diese Richtung einen Vorstoß zu unternehmen. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz seien dem Vernehmen nach bereit, über Änderungen ihrer Position nachzudenken.