Wirtschaft und Arbeit. Wettbewerb und Transparenz auf dem Gasmarkt herzustellen, gleichzeitig aber auch die Investitionsfähigkeit und damit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten sind Ziele, die zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen führen können. Dies ist am 15. Dezember in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses deutlich geworden. Der Ausschuss hatte Sachverständige eingeladen, um mit ihnen die Gasnetzentgeltkalkulation im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsrechts (15/3917) zu erörtern.
Breiten Raum nahm die Frage der korrekten Kalkulation der Entgelte für die Nutzung der Gasnetze in Anspruch. Für mehr Wettbewerb und Transparenz plädierten die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die künftig auch den Gas- und Strommarkt regulieren soll, sowie das Bundeskartellamt. Ziel sei es, die Verbraucherpreise zu senken. Dagegen betonten die Vertreter der Netzbetreiber das Erfordernis, zu einer Kalkulation zu gelangen, welche künftig die erforderlichen Investitionen in die Netze ermöglicht.
Die Regulierungsbehörde unterstrich, dass die vorgesehene Anreizregulierung zu einem Rationalisierungsdruck bei den Unternehmen führen werde. Innerhalb eines Jahres müsse es möglich sein, ein solches Anreizsystem sowohl für den Gas- als auch für den Strommarkt zu entwickeln. Das System der Anreizregulierung zielt darauf ab, bei den Netzbetreibern Anreize für eine Kostensenkung zu setzen, indem Erlöse und Preise eines Unternehmens von den Kosten entkoppelt werden. Die Regulierungsbehörde sprach sich dafür aus, die Entgelte für die Netznutzung auf ein "vertretbares Maß" zurückzuführen. Dass dann die Pflege der Netze und Investitionen unterbleiben könnten, sei nicht zu befürchten.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, hielt es nicht für sinnvoll, feste Sätze für die Eigenkapitalverzinsung von 7,8 Prozent auf dem Gas- und 6,5 Prozent auf dem Stromsektor festzulegen. Damit stünde dieser Zinssatz auch ineffizienten Unternehmen zur Verfügung. Böge sprach sich dafür aus, die Frage der Verzinsung der Regulierungsbehörde zu überlassen. Nicht wettbewerbsförderlich wäre es, so der Kartellamtspräsident, wenn ein so genanntes Entry-Exit-Modell aus mehreren verschiedenen Teilnetzen mit Ein- und Ausspeisungspunkten und "700 Entgelten" entstünde. Dies würde zu einem intransparenten Markt führen. Der Wechsel des Versorgers würde durch die vielen unterschiedlichen Entgelte behindert, Transparenz wäre nicht gegeben, so Böge.
Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) begründete den höheren Zinssatz beim Gas mit dem höheren Auslastungsrisiko im Vergleich zum Strom. Die Zinssätze seien die Basis, damit auch weiterhin Investitionen getätigt würden. Der BGW empfahl, sich genügend Zeit zu lassen, um ein Anreizsystem zu entwickeln. Es dürfe nicht dazu kommen, dass nicht mehr in die Netze investiert wird und die Versorgungssicherheit leidet. Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft riet angesichts der Vielzahl von Teilnetzen dazu, ein Modell für das ganze Land zu entwickeln. Dabei sollte es eine "Netzkarte" für das gesamte Netzsystem geben, um nicht für jedes Teilnetz einzeln abrechnen zu müssen.