Bundestagsnachrichten. Die Praxis der Visaerteilung durch deutsche Auslandsvertretungen kommt auf den Prüfstand. Einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (15/4285) hat der Bundestag am 17. Dezember in der Ausschussfassung angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (15/4552), an den der Antrag am 2. Dezember überwiesen worden war. Der Untersuchungsausschuss soll prüfen, ob es durch die Visaerteilungspraxis zur Rechtsverletzungen oder zur Ermöglichung oder Erleichterung krimineller Tätigkeiten (Stickwort: Schleuserkriminalität) gekommen ist und worauf etwaige Missstände zurückzuführen sind. Gewonnene Erkenntnisse sollen gegebenenfalls zu Veränderungsvorschlägen führen (siehe auch "Das Parlament" vom 6./13. Dezember 2004).
Prüfauftrag ergänzt
Im ursprünglichen Unionsantrag sollte die Visapolitik der Bundesregierung seit Oktober 1998 Gegenstand der Untersuchungen sein, insbesondere bezogen auf die deutschen Vertretungen in Moskau, Kiew, Tirana und Pristina. Im Verlauf der Ausschussberatung wurde der Prüfauftrag dahingehend ergänzt, dass nunmehr auch der Zeitraum vor 1998 einbezogen und mit Blick auf die Untersuchung etwaiger regierungsinterner Meinungsverschiedenheiten die verfassungsrechtliche Schranke des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung ausdrücklich aufgeführt wird. Dieses Vorgehen sieht die CDU/CSU wegen Verletzung des so genannten Bepackungsverbots als verfassungswidrig an, weil die Ausdehnung den Untersuchungsgegenstand in seinem Kern verändere.
Zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses wurde der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl bestimmt. Stellvertretender Vorsitzender ist Volker Neumann (Bramsche) von der SPD. 13 Mitglieder, davon SPD 6, CDU/CSU 5, Bündnis 90/Die Grünen 1, FDP 1, und die entsprechende Anzahl stellvertretender Mitglieder sollen dem Gremium angehören, das im Januar seine Arbeit aufnehmen wird.