Union: Neue Kronzeugenregelung
Zur besseren Bekämpfung des Terrorismus hat die Union im Bundestag und Bundesrat die Wiedereinführung der Kronzeugen-Regelung gefordert. Unions-Fraktion und unionsgeführte Länder brachten am Freitag parallel einen umfangreichen Gesetzentwurf ein. Die Kronzeugen-Regelung würde es den Gerichten erlauben, bei Beschuldigten einer terroristisch motivierten Tat von der Strafe abzusehen, die andere Mittäter überführen oder weitere Straftaten verhindern. Das könnte auch für Mord gelten.
Die SPD signalisierte im Bundestag, dass sie diese Regelung nicht akzeptieren will. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, kündigte jedoch eine neue Bestimmung an, wonach die Gerichte in entsprechenden Fällen eine Strafe mindern könnten. Die alte Kronzeugen-Regelung war 1999 nicht verlängert worden. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) erklärte, dass eine Wiedereinführung der Kronzeugen-Regelung insbesondere zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus notwendig sei. Es gelinge kaum, in ausländische Vereinigungen verdeckte Ermittler einzuschleusen. "Um an die Drahtzieher heranzukommen, müssen ?Insider' aussagen." Diese seien zur Mitarbeit aber nur bereit, wenn sie Aussicht auf Straferlass oder -minderung hätten. Die Union will auch bei Delikten der organisierten Kriminalität eine Kronzeugen-Regelung einführen - zum Beispiel bei schwerem Raub oder Bestechung.