Mehrfachbelegung von Haftzellen
Die Gefängniszellen sollen nach dem Willen desBundesrats künftig stärker als bisher mit mehreren Häftlingen belegt werden können. Angesichts der bundesweit knappen Gefängnisplätze beschloss die Länderkammer am Freitag mit den Stimmen der unionsgeführten Landesregierungen einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Danach soll eine Mehrfachbelegung von Zellen in neueren Gefängnissen dann möglich sein, wenn die Gefangenen dies wünschen oder die räumlichen Verhältnisse es zulassen. In älteren Anstalten ist dies schon jetzt möglich.
Die SPD-geführten Länder äußerten sich zu diesen Plänen generell ablehnend, weil eine Mehrfachbelegung wegen des Schutzes der Menschenwürde der Gefangenen problematisch sei. Damit hat die Gesetzesinitiative im rot-grün dominierten Bundestag kaum eine Chance.