Europarat will ein Übereinkommen
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat am 29. Januar in Straßburg das Ministerkomitee der Staatenorganisation und seine 45 Mitgliedstaaten aus ganz Europa zur Ausarbeitung eines umfassenden Terrorismusübereinkommens aufgefordert.
Dieses Übereinkommen soll auf die zahlreichen Rechtsinstrumente der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und des Europarats zurückgreifen und sie in neue Bereiche weiterentwickeln. Vor allem müsse die Konvention eindeutige Definitionen der Begriffe "Terrorismus" und "terroristische Akte" beinhalten und sicherstellen, dass terroristische Straftaten nicht als politisch motivierte Akte entschuldigt oder verharmlost werden könnten. Auch dürften keine Vorbehalte gegen diese Definitionen möglich sein.
Zur Begründung sagte Berichterstatter Murat Mercan (EVP) aus der Türkei, dass internationale terroristische Netzwerke, mit wachsender Zerstörungsgewalt Regierungen zu destabilisieren und demokratische Werte zu untergraben versuchten. Auch wenn die demokratischen Staaten begonnen hätten, Entschlossenheit in ihrem Kampf zu zeigen, seien die nationalen und internationalen Maßnahmen noch nicht optimal. Wenn die Zusammenarbeit zwischen den Ländern verbessert und die nationalen Sicherheitsmaßnahmen verschärft worden seien, existierten doch weiterhin Schlupflöcher in der Gesetzgebung, in den grenzübergreifenden Kontrollen sowie in den Verfolgungs- und Auslieferungsvereinbarungen, die von Terroristen ausgenutzt würden.
Zugleich sollten die europäischen Staaten durch die Konvention verpflichtet werden, gegenüber denjenigen Ländern, die Terroristen Unterstützung oder Unterschlupf gewähren, politische oder wirtschaftliche Maßnahmen zu ergreifen. Als Instrumente für eine Intensivierung der Zusammenarbeit gegen den Terrorismus schlägt die Versammlung vor, in Absprache mit der Europäischen Union die Möglichkeit zu untersuchen, die Fahndungsbehörde Europol zu einer gesamteuropäischen Organisation auszubauen. Auch eine Ausweitung der Anwendung des in der EU gerade beschlossenen Haftbefehls auf ganz Europa sollte in Erwägung gezogen werden, hieß es in der Debatte. Dringend sollte überlegt werden, ob das Römische Statut über den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erweitert wird, damit dieser in seinen Aufgabenbereich auch Akte des internationalen Terrorismus als Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit einschließen könne.
Durch eine solche Konvention könnte zugleich am wirkungsvollsten sichergestellt werden, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus jederzeit mit den Grundfreiheiten und Menschenrechten vereinbar sind.