Menschenrechtskommission
Zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union auf der 60. Sitzung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, die vom 15. März bis zum 23. April 2004 in Genf stattfindet, hat das Europäische Parlament am 11. Februar in Straßburg gefordert, dass der Prozess der Politisierung dieses Gremiums umgekehrt und damit die Glaubwürdigkeit wieder hergestellt wird. Deshalb sollte es eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft eines Landes in der UN-Menschenrechtskommission sein, dass zuvor die wichtigsten Menschenrechtsverträge ratifiziert wurden. Grund für diesen Antrag ist die Besorgnis der Abgeordneten darüber, dass die UN-Menschenrechtskommission stark politisiert wurde. So spiegelten die dort geführten Debatten und Resolutionen in den vergangenen Jahren nicht die tatsächliche Menschenrechtssituation wider, sondern unterstützten eher die Länder, die Menschenrechte verletzen.
Ausdrücklich begrüßte das Parlament die EU-Initiativen zur Ratifizierung des Römischen Statuts für den Internationalen Strafgerichtshof durch möglichst viele Länder. Diese Bemühungen müssten verstärkt fortgesetzt werden. Zugleich sollte die Union Resolutionen zu etwa 30 Ländern einbringen, in denen die Menschenrechtslage besonders brisant ist, auch wenn die Gegebenheiten in den einzelnen Ländern höchst unterschiedlich seien. Dabei handelt es sich unter anderem um den Iran, den Irak, die Demokratische Republik Kongo, China, Nordkorea, Pakistan, Indien, Indonesien, die von Israel besetzten und der palästinensischen Behörde unterstehenden Regionen, Libyen, Saudi-Arabien, Kolumbien, Kuba, Simbabwe, Sudan, Weißrussland sowie um Russland, insbesondere wegen Tschetschenien.
Die Vereinigten Staaten sollen in einer Entschließung aufgefordert werden, die Situation der Häftlinge auf Guantanamo Bay unter Achtung der internationalen Menschenrechtsbestimmungen unverzüglich zu klären und gleichzeitig zu garantieren, dass die internationalen juristischen Normen beim Gerichtsverfahren gegen Saddam Hussein respektiert werden. In diesem Zusammenhang soll die Einführung eines unabhängigen UN-Überwachungsmechanismus beschlossen werden, um die Auswirkungen der Anti-Terrormaßnahmen auf die Menschenrechte in allen Ländern zu analysieren.
Auf einzelne Regionen und Länder eingehend, erwartet das Parlament von der Union die Förderung einer konkreten Initiative in Bezug auf die äußerst gravierende Situation in den palästinensischen Gebieten, um zu einer gerechten und dauerhaften Lösung des Konfliktes zu gelangen und die gegen das Völkerrecht verstoßende Besetzung und Unterdrückung sowie die Errichtung der Mauer zu beenden. Mit Blick auf China wird der Rat aufgefordert, die vom Parlament im Dezember mit großer Mehrheit angenommene Entschließung zu beachten, in der ein Festhalten am EU-Embargo beim Waffenhandel niedergelegt ist.