Gesetzliche Rentenversicherung
Gesundheit und Soziale Sicherung. Der vorgesehene Nachhaltigkeitsfaktor der gesetzlichen Rentenversicherung stößt auf die Ablehnung des Bundesrates. In der Stellungnahme der Länderkammer zu einem Regierungsentwurf ( 15/2562), der identisch ist mit einem Gesetzentwurf der Koalition ( 15/2149), heißt es, die Aufnahme eines solchen Faktors in die Rentenformel für sich allein ermögliche keine leistungsgerechte und solidarische Rentenreform. Er berücksichtige mit dem Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern zwar auch das Geburtendefizit und ergänze insofern den Demografiefaktor, der allein der längeren Lebenserwartung Rechnung trage. Eine familienpolitische Komponente sei aber nötig, da der Nachhaltigkeitsfaktor ansonsten Eltern die Lasten des Geburtendefizits aufbürde. Dies sei ungerecht und verwalte das demografische Problem lediglich, schreibt der Bundesrat. Er spricht sich dafür aus, im Rahmen einer nachhaltigen Rentenreform Verbesserungen für Familien durch Entlastungen bei der Beitragszahlung und eine stärkere Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung herbeizuführen.
Auch insgesamt lehnt der Bundesrat den Gesetzentwurf ab. Dieser enthalte zwar positive Ansätze, sei aber für eine nachhaltige Konsolidierung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichend. Der Bundesrat kritisiert zudem, dass weniger als drei Jahre nach der letzten Rentenreform der Bundesregierung neuerliche Änderungen der gesetzlichen Rentenversicherung anstünden. Die Regierung trage durch diese schnelle Folge von offensichtlich unzureichenden Strukturreformen einerseits und kurzfristigen Notmaßnahmen andererseits entscheidend dazu bei, dass die Rentenversicherung einen erheblichen Vertrauensverlust erleide. Die Einwände des Bundesrates gegen den Nachhaltigkeitsfaktor stoßen auf die Ablehnung der Bundesregierung. In der Gegenäußerung ( 15/2591) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Renten-Nachhaltigkeitsgesetz heißt es, es gebe keinen zwingenden Zusammenhang zwischen dem Nachhaltigkeitsfaktor und der Einführung weiterer familienpolitischer Komponenten im Rentenrecht, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat.
Die Regierung ist davon überzeugt, dass das Rentenrecht bereits jetzt ein gut ausgebautes System von familienpolitischen Leistungen enthält. Der Nachhaltigkeitsfaktor solle auf das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern abzielen.