Brüsseler Vorgaben zur Gentechnik
Verbraucherschutz. Überwiegend zurückgewiesen hat hat die Regierung in einer Unterrichtung ( 15/2597) die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Durchführung von EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung ( 15/2520) formulierten Vorschläge.
Die EU-Verordnungen betreffen die Zulassung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln, die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und hieraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln sowie den grenzüberschreitenden Transport von gentechnisch veränderten Organismen.
Der Bundesrat hatte unter anderem bemängelt, dass das geplante Gesetz den Ländern umfangreiche Vollzugs- und Überwachungsaufgaben zuweise, und die Regierung gebeten, für einen geordneten Vollzug mit "vertretbarem Aufwand" zu sorgen. Dazu schreibt die Regierung, die Verordnungen stellten zwingendes EU-Recht dar, das Bundesgesetzen gleichstehe und von den Ländern auszuführen sei. Die Vollzugs- und Überwachungsaufgaben resultierten deshalb nicht aus dem vorliegenden Gesetzentwurf, sondern bestätigten lediglich die geltende Rechtslage.