Bundestag weist Einsprüche zurück
Die letzten Parlamentssitzungen vor der Sommerpause waren am 9. Juli in Berlin noch einmal von etlichen Abstimmungen zu wichtigen Gesetzesvorhaben geprägt. So hatte am Vormittag der Bundesrat zu zwei vom Bundestag beschlossenen Gesetzen Einspruch eingelegt. Es handelte sich einmal um die höhere Besteuerung der bei Jugendlichen so beliebten Getränken wie den Alkopops. Diese Sondersteuer auf alkoholische Mixgetränke lehnte die Länderkammer bereits zum zweiten Male ab. Im Vermittlungsausschuss hatte es in drei Sitzungen keine Annäherung zwischen Rot-Grün und der Unionsmehrheit im Bundesrat gegeben. Vorgesehen war eine Steuer zwischen 80 bis 90 Cent je nach Flaschengröße und Inhalt. Damit sollten Jugendliche vom Kauf derartiger Getränke abgehalten werden, zumal sich in letzter Zeit der Absatz erheblich erhöht hatte. Die Bundesregierung hatte argumentiert, Alkopops verführten die Jugendlichen zum frühzeitigen und regelmäßigen Konsum von Alkohol.
In einer Sondersitzung des Bundestages am Nachmittag des 9. Juli wies der Bundestag den Einspruch des Bundesrates umgehend zurück. Bei dieser Zurückweisung musste die so genannte Kanzlermehrheit - also die Hälfte der Gesamtzahl der Abgeordneten - mit Ja stimmen. Bei 555 abgegebenen Stimmen gab es 305 Ja- und 25o Nein-Stimmen. Damit war der Einspruch, gegen den mindestens 301 Abgeordnete stimmen mussten, abgewiesen.
Ebenso verfuhr der Bundestag mit dem Einspruch des Bundesrates gegen das Klimaschutzgesetz. Bund und Länder hatten sich ebenfalls nicht über den so genannten Handel mit Emissionen verständigen können, der ab dem Jahr 2005 beginnen soll. Der Einspruch wurde mit 303 zu 251 Stimmen bei zwei Enthaltungen zurückgewiesen.
uwe