Humanitäre Hilfstransporte
Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung soll Fahrzeuge für humanitäre Hilfstransporte von der Maut freistellen. In einem Antrag ( 15/3489) gibt die CDU/CSU-Fraktion zu bedenken, dass Fahrzeuge für humanitäre Hilfstransporte von der Lkw-Maut auszunehmen sind, damit der Spendenerfolg dadurch nicht geschmälert wird. Ohne eine Ausnahmeregelung würden auf alle gemeinnützigen Spendenwerke erhebliche Mehrkosten zukommen, die durch zusätzliche Spenden abgedeckt werden müssten, mahnt die Fraktion. Weiter heißt es, Paragraf 1 des Gesetzbuches über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen regele die Ausnahmefälle, zu denen bereits Kraftomnibusse, Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste ebenso zählten wie Fahrzeuge des Bundes und solche, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden. sas