Anti-Folter-Konvention
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. Für eine zügige Zeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen setzt sich die FDP in einem Antrag ( 15/3507) ein.
Die UN-Generalversammlung hatte das Zusatzprotokoll im Dezember 2002 angenommen. Zweck sei es, so die Liberalen, eine vorbeugende Komponente des internationalen Schutzes vor Folter zu schaffen. Bisher seien in den internationalen Menschenrechtskonventionen lediglich nachträgliche Verfahren vorgesehen, die sich mit zurückliegenden Menschenrechtsverletzungen befassen. Obwohl die Bundesrepublik maßgeblich daran beteiligt gewesen sei, das Zusatzprotokoll auszuarbeiten, habe sie es noch nicht unterzeichnet. Den Grund sieht die Fraktion vor allem in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Die Zögerlichkeit aufgrund angeblicher Probleme bei der Umsetzung steht für die FDP in keinem Verhältnis zur Gefahr, die ein Hinausschieben der Unterzeichnung für die Glaubwürdigkeit und die Überzeugungskraft des internationalen Kampfes gegen Folter bedeuten könne. vom