Ladenschlussgesetz
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung soll gesetzlich bestimmen, dass das Ladenschlussgesetz durch Landesrecht ersetzt werden kann. Dafür tritt die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 15/3359) ein. Zur Begründung heißt es, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Ladenschlussgesetz vom 9. Juni dieses Jahres habe Handlungsspielraum für eine neue Regelung durch die Länder offen gelassen. Eine bundesrechtliche Regelung sei für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder für die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse nicht erforderlich. Mit Blick auf regional unterschiedliche Anschauungen und Traditionen erhielten die Länder mit der Freigabe der Regelungskompetenz für den Ladenschluss die erforderliche Gestaltungsfreiheit, heißt es in dem Antrag. Eine Freigabe würde zudem den Wettbewerb unter den Ländern fördern und böte die Chance für Entbürokratisierungen und Flexibilisierungen bei der Festlegung der Öffnungszeiten. Dienstleistern müsse ermöglicht werden, in eigener Verantwortung den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden nachzukommen, so die Abgeordneten. vom