Gesetzliche Umsetzung nach 16 Jahren
Recht. Der Bundestag hat am 3. Dezember den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie vom Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen in deutsches Recht ( 15/1709) mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnisgrünen gegen das Votum der FDP angenommen. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 15/4417) vorgelegt. Ein Antrag der FDP ( 15/1219), die EU-Richtlinie "eins zu eins" in nationales Recht umzusetzen, scheiterte ebenso wie ihr Änderungsantrag ( 15/4436) mit dem Ziel, eine Formulierung im Patentgesetz abzuändern.
Das Ziel der EU-Richtlinie ist es, EU-weit harmonisierte Regelungen für die Patentierung von Innovationen auf dem Gebiet der belebten Natur festzuschreiben und zu verhindern, dass sich Praxis und Rechtsprechung innerhalb der EU auseinander entwickeln. Ziel ist es auch, eindeutige Vorschriften zu den Patentierungsverboten im Zusammenhang mit biotechnologischen Erfindungen in das Patentgesetz aufzunehmen. Die SPD sprach von einem "guten Gesetz". Man habe einige wichtige Eckpunkte gesetzt, so etwa die Einschränkung der Überprivilegierung bei der Reichweite des Stoffschutzes. Seit 16 Jahren würde über dieses Gesetz diskutiert; mit der gefundenen Einigung sei es an der Zeit, es zu verabschieden. Auch die CDU/CSU betonte, man sei sich im Ergebnis einig. Das Ende der langen Unsicherheit sei vor allem für die Industrie gut. Die Bündnisgrünen erklärten, "die Zeit, die wir gebraucht haben, mussten wir uns nehmen". Nun sei es wichtig, auf EU-Ebene die notwendigen Patentänderungen vorzunehmen. Die FDP betonte, man sei "nicht zufrieden" mit dem Entwurf. Die Bundestagsmehrheit sei dabei, Deutschland in Europa "forschungspolitisch zu isolieren".
Mit den Stimmen der Koalition ist ein eigener Antrag ( 15/2657) angenommen worden, der die Wichtigkeit einer modernen Patentgesetzgebung für Wirtschaft und Forschung in Deutschland betont und die Regierung auffordert, sich auf EU-Ebene für Verbesserungen der Biopatentrichtlinie einzusetzen und für fairen Interessenausgleich zu sorgen. Ein Antrag der Union ( 15/1024) zu negativen Konsequenzen für Forschung, Entwicklung und Industrie wurde von den übrigen Fraktionen abgelehnt.