Computerprogramme
Recht. Bei Reformen zum Schutz des geistigen Eigentums bei Computerprogrammen sowie im informationstechnischen Bereich soll die Bundesregierung verstärkt standort-, wettbewerbs- und innovationspolitische Aspekte berücksichtigen. Auch seien besondere Entwicklungsbedingungen und spezifischen Merkmale von Computerprogrammen zu beachten. Dies fordern SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einem Antrag ( 15/4403). Sie begründen ihr Anliegen mit der immer größer werdenden Bedeutung von informationstechnischen Lösungen in einer globalen Wissens- und Informationsgesellschaft und einer zunehmend wissensbasierten Weltwirtschaft.
Die Rahmenbedingungen zur Entwicklung leistungsfähiger, kostengünstiger, verlässlicher und nicht zuletzt sicherer Computerprogramme oder Software entwickelten sich zu einem kritischen Faktor des deutschen Innovationssystems. Getragen werde die dynamische Entwicklung der deutschen wie der europäischen Softwarebranche auch durch kleine und mittlere Unternehmen. Alle Fraktionen fordern die Regierung auf, den begonnenen Dialog mit Softwareunternehmen fortzusetzen und zu intensivieren. Sie müsse ihre Bemühungen zur verbesserten Information insbesondere kleiner und mittlerer Firmen über die Chancen einer aktiven Patentpolitik fortsetzen.
Die Fraktionen verweisen auf den Vorschlag der EU-Kommission vom 20. Februar 2002 zu Richtlinien des europäischen Parlamentes und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierten Erfindungen. Am 18. Mai 2004 habe sich der Rat der EU mit Zustimmung der Bundesregierung auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen können. Das Europäische Parlament habe am 24. September wesentliche Änderungen beschlossen. Danach sollen technische Erfindungen, auch wenn sie Softwarekomponenten enthalten, dem Schutz des Patentrechts zugänglich sein. Gleichwohl sei man zu der Auffassung gelangt, dass der gegenwärtige Richtlinienentwurf auf europäischer Ebene bisher "für zentrale Fragen keine hinreichenden Lösungen" aufweise. Bereits durch die Definition müsse sichergestellt werden, dass Computerprogramme, Geschäftsmethoden und Algorithmen als solche nicht patentiert werden können, heißt es.