Präventive Zoll-Überwachung
Recht. Mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 3. Dezember ein Gesetz (15/ 15/3931, 15/4237) angenommen, durch den die Überwachungsmaßnahmen zur Straftatenverhütung im Außenwirtschaftsverkehr neu ausgestaltet werden, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung zu tragen. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 15/4416) vorgelegt. Die FDP stimmte gegen das Gesetz und scheiterte auch mit einem Entschließungsantrag zur Beachtung der Menschenwürde und zum Kernbereich privater Lebensgestaltung ( 15/4435), worin der Bundestag aufgefordert wurde, "unverzüglich" einen neuen Entwurf vorzulegen, der das BVerfG-Urteil "angemessen berücksichtigt".
Das BVerfG hatte im März geurteilt, die Ausgestaltung präventiver Telefon- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt sei bei bestimmten Paragraphen des Außenwirtschaftsgesetzes mit dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gemäß Grundgesetz unvereinbar und bis Ende 2004 zu ändern.