Informationsgesetz
Petitionen. Für die Verabschiedung eines Informationsgesetzes für die Bundesbehörden hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 1. Dezember mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, die entsprechende Eingabe der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen. Die Opposition stimmte dagegen. Die Union wollte die Petition der Bundesregierung lediglich "als Material" überweisen, weil sie den Vorschlägen des Petenten nicht "in allem" folgen konnte.
Der Petent beruft sich in seiner Eingabe auf europäische und internationale Vereinbarungen und setzt sich für eine zügige Einführung der Informationsfreiheit ein. Durch den Zugang zu den Akten und Informationen der Behörden für alle Bürger aufgrund eines Informationsgesetzes würden die demokratischen Beteiligungsrechte gestärkt und das Verwaltungshandeln transparenter.
In der vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahme weist das Bundesinnenministerium (BMI) auf die Koalitionsvereinbarungen der Bundesregierung von 1998 und 2002 hin, in denen ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz für die Behörden des Bundes vorgesehen sei. Ein Gesetzentwurf werde voraussichtlich noch in diesem Jahr eingebracht. Das BMI betont weiter, dass der Europarat in Straßburg zwar 2002 einer Empfehlung zum freien Zugang zur amtlichen Information verabschiedet habe. Darin werde jedoch den Regierungen der Mitgliedstaaten lediglich empfohlen, sich in Recht und Praxis vom Prinzip des freien Zugangs zu offiziellen Dokumenten leiten zu lassen. Eine Pflicht zur Umsetzung oder zur Schaffung entsprechender allgemeiner Regelungen für die jeweiligen Mitgliedstaaten entstehe jedoch dadurch nicht. Im Übrigen gebe es bereits bundesrechtliche Vorschriften, die die Rechte auf Zugang zu behördlichen Dokumenten regelten. Die Union wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass entsprechende Gesetze auch schon vor 1998 von der damaligen Koalition verabschiedet worden seien.