Juniorprofessur
Bildung und Forschung. Einstimmig angenommen hat der Ausschuss für Bildung und Forschung am 1. Dezember einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 15/4132), mit dem diese die so genannte Juniorprofessur bundesrechtlich absichern und bestehende Rechtsunsicherheiten für befristet beschäftigte wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter an Hochschulen beseitigen wollen. Gleichzeitig wurde ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/4229) für erledigt erklärt. Die Koalition reagiert mit der geplanten Novelle der "dienst- und arbeitsrechtlichen Vorschriften im Hochschulbereich" auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli, das die bundesweite Einführung der Juniorprofessur für verfassungswidrig und das neue Hochschulrahmengesetz vom Februar 2002 für nichtig erklärt hatte.
Bei Enthaltung der Union abgelehnt wurde hingegen ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Freigabe der Personalstruktur an Hochschulen ( 15/3924). Auf Ablehnung der Koalitionsfraktionen stießen zudem Anträge der CDU/CDU und der FDP ( 15/4131, 15/4151). Darin fordern die Oppositionsfraktionen im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Hochschulrahmengesetzes die Schaffung flexiblerer Strukturen bei Drittmittelprojekten an den Hochschulen, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass zahlreiche Wissenschaftler wegen der individuellen Überschreitung von Befristungsregelungen von der Mitarbeit an Drittmittelprojekten ausgeschlossen werden.