Koalitionsantrag zur nationalen Küstenwache angenommen
Verkehr und Bauwesen. Die Verbesserung der Sicherheitslage vor der deutschen Küste ist Thema eines Antrages der Koalition ( 15/3322), der auf Empfehlung des federführenden Ausschusses ( 15/4153) im Bundestag angenommen wurde. Ohne Zustimmung blieben hingegen Anträge der CDU/CSU ( 15/2337) sowie der FDP ( 15/2581).
Während sich die Liberalen in ihrem Antrag für die Schaffung einer selbstständigen Bundesoberbehörde ausgesprochen hatten, waren die Koalitionsfraktionen für den Erhalt bestehender Strukturen im Alltagsbetrieb eingetreten. Nach Ansicht der Union hätten Einsatzmöglichkeiten für die Bundesmarine geschaffen werden sollen, um bei terroristischen Angriffen von See die Küstenwache zu verstärken.
Bei den Beratungen im Verkehrsausschuss sprach sich die SPD gegen die Schaffung einer übergeordneten Instanz aus, die eine Grundgesetzänderung erforderlich mache. Aus ihrer Sicht ist keine neue Kompetenzverteilung nötig, es komme allein auf die gute Zusammenarbeit der beteiligten Stellen an. Demgegenüber befürwortete die CDU/CSU-Fraktion neue Formen der Zusammenarbeit, die über einen Staatsvertrag oder einer Verfassungsänderung geregelt werden müssten. Das Weiterentwickeln bestimmter Institutionen mit dem Ziel eines raschen Eingreifens reiche nicht aus, wie die Beispiele anderer Länder zeigten. Befürworte man die Schaffung einer europäischen Küstenwache, die nach Ansicht der Union alle Abgeordneten wollen, dann komme nur eine einheitliche Führung mit einer Kommandozentrale in Frage.
In den Augen von Bündnis 90/Die Grünen bereiten Union und FDP mit ihren Vorschlägen einer stärkeren Zentralisierung den Weg. Der Antrag der FDP ziele im Ergebnis auf eine Grundgesetzänderung, wird aber nach Einschätzung der Bündnisgrünen von den Bundesländern mehrheitlich nicht getragen, da viele der von Union und FDP regierten Länder diese nicht wünschten.
Anders stellt sich die Situation für die Liberalen dar: sie bezweifeln, dass die bisherige Küstenwache unter dem Bundesgrenzschutz mit einem neu zu schaffenden Havariekommando effektiv kommunizieren werde. Ihrer Meinung nach lässt sich die Forderung nach einer selbstständigen Bundesoberbehörde gesetzestechnisch am einfachsten umsetzen.