Bundesrechnungshof zum Verkauf der Post-Pensionsansprüche
Haushalt. Der Bundesrechnungshof (BRH) hält den Verkauf von Post-Pensionsansprüchen zur Sanierung des Etats 2005 haushaltsrechtlich für bedenklich. Dies geht aus seiner Stellungnahme hervor, die der Haushaltsausschuss am 1. Dezember zur Kenntnis genommen hat. Der Bund reduziere zwar so seinen Kreditbedarf für 2005 um 5,45 Milliarden Euro, gehe aber zusätzliche Zahlungsverpflichtungen in den kommenden Haushaltsjahren ein - ohne dass diese im Bundeshaushalt 2005 ausgewiesen würden. Diese Absenkung des im Haushalt 2005 veranschlagten Bundeszuschusses an den Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation auf Null entspreche nur dann dem Haushaltsgrundsatz der vollständigen Veranschlagung, wenn aus der Verwertung der Forderungen gegen die Post-Aktiengesellschaften spätestens bis zum März 2005 entsprechende Einnahmen erzielt würden.
Der BRH räumt in seinem Bericht ein, dass angesichts des noch nicht hinreichend feststehenden Sachverhalts sowie des engen Zeitrahmens eine umfassende Wertung nicht möglich sei. Trotzdem empfahl er den Abgeordneten, zur Wahrung des parlamentarischen Budgetrechts im Etat 2005 eine Verpflichtungsermächtigung für die zusätzlichen Verbindlichkeiten in den kommenden Haushaltsjahren festzuschreiben. Nur bis zu diesem Zeitpunkt reiche die Liquidität aus, um die anfallenden Versorgungs- und Beihilfeleistungen der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ohne in Anspruchnahme des Bundes zu erbringen.
Die Opposition kritisierte den geplanten Verkauf. Der Sprecher der Union hielt das Verfahren für "unsolide und unanständig". Hierbei handele es sich um eine verdeckte Kreditaufnahme. Die Post-Pensions-Verkäufe würden zwar im nächsten Jahr eine Entlastung bringen, gingen aber voll zu Lasten der folgenden Generationen. Die FDP erläuterte, dass alle Fraktionsmitglieder in der Zwischenzeit eine Prozessvollmacht unterschrieben hätten, so dass der Weg nach Karlsruhe frei sei.
Die Koalition wies darauf hin, dass es sich bei dem Bericht des BRH nur um eine vorläufige Bewertung handele. Beide Fraktionen sahen in dem Verfahren keine Verletzung des Haushaltsrechts. Die Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen räumte jedoch ein, dass dieses Verfahren nicht vereinbar sei mit einer nachhaltigen Politik.