Diäten der EU-Abgeordneten
Der in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder gescheiterte Versuch, eine Einigung über ein Statut für einheitliche Bezüge der Europaabgeordneten zu erreichen, steht offenbar vor einem erfolgreichen Abschluss. Mit großer Mehrheit billigte das Europäische Parlament in Brüssel den Bericht des Italieners Guiseppe Gargani, wonach die Parlamentarier aus den 25 Mitgliedstaaten künftig monatliche Diäten von 7.000 Euro erhalten sollen. Das entspricht 38,5 Prozent der Grundbezüge eines Richters am Europäischen Gerichthof in Luxemburg. Jetzt muss nur noch der Ministerrat, die Vertretung der Mitgliedstaaten, mit dem das Projekt weitgehend abgestimmt wurde, zustimmen. Die sollte eigentlich auf dem EU-Gipfel Mitte Juni erfolgen, doch nach dem Scheitern der EU-Finanzierung wurde das Thema gar nicht mehr angesprochen, wohl auch, um angesichts der dort herrschenden schlechten Stimmung ein erneutes Scheitern zu vermeiden.
Nach der in Absprache mit der Luxemburger EU-Präsidentschaft gefundenen Lösung würden endlich die Ungerechtigkeiten beseitigt, die dadurch entstehen, dass Europäische Parlamentarier immer noch die gleichen Zahlungen erhalten wie ihre Kollegen in den nationalen Parlamenten, obwohl sie unter ganz anderen Bedingungen arbeiten müssen.
Bis jetzt erhält beispielsweise ein Italiener mit knapp 12.000 Euro mehr als das 20-fache als einige seiner neuen osteuropäischen Kollegen, die von 400 bis 800 Euro unmöglich im teuren Brüssel zurechtkommen können.
Von den gegenwärtigen Europaparlamentariern werden allerdings nicht alle von der neuen Regelung profitieren können, denn das Statut soll erst ab 2009, also nach der nächsten Wahl zum Europaparlament Gültigkeit erlangen. Darüber hinaus sieht der Entwurf noch einen Übergangszeitraum bis 2019 vor. In diesen zehn Jahren können die Länder für ihre Europaabgeordneten höhere Zahlungen als im Statut vorgesehen leisten, wenn sie ihre europäischen Abgeordneten mit den nationalen weiter gleich stellen wollen. Das könnte in Italien und Österreich der Fall sein. Die Gelder müssen jedoch aus den nationalen Haushaltskassen fließen.
Mit dem Statut soll zugleich eine neue Reisekostenreglung für Europas Volksvertreter ab 2009 in Kraft gesetzt werden. In Zukunft sollen die Pauschalen wegfallen, dafür alle Reiseaufwendungen nur noch nach Vorlage der Rechnungen erstattet werden. Bisher benutzen die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes häufig Billigflüge, um dann über die höhere Pauschale ihren Aufenthalt zu finanzieren. Auch für die Beschäftigung von persönlichen Mitarbeitern sollen in Zukunft die Pauschalen wegfallen.
An Stelle der bisherigen nationalen Renten soll für die Parlamentarier ein eigenes europäisches Rentensystem geschaffen werden, zu dem das Europaparlament Beiträge zahlt. Ein Anspruch auf ein Ruhegehalt und Hinterbliebenenrente besteht dann ab dem 63. Lebensjahr und erst nach einer längeren Zugehörigkeit zum Parlament. Auch steuerlich werden die Volksvertreter von ihren Heimatländern weitgehend abgenabelt. Künftig müssen sie ihre Einkommenssteuer an die EU abführen.
Die Einzelstaaten behalten jedoch die Möglichkeit, zusätzliche Steuern bis zur Höhe der nationalen Sätze aufzuschlagen. Damit konnte die Zustimmung der der skandinavischen Staaten gewonnen werden, die auf eine Gleichstellung mit den nationalen Volksvertretern nach Anrechnung der Kosten wollen.
Zuletzt war eine Einigung 2003 auch an Deutschland gescheitert, weil die Berliner Regierung ihre schon angekündigte Zustimmung widerrief, nachdem die "Bild"-Zeitung eine Kampagne gegen Abzockerei und Verschwendung europäischer Steuergelder gestartet hatte. Auch jetzt scheint etwas ähnliches bevor zu stehen. Die Abgeordneten erhielten einen neuen Fragebogen zur Gewissenserforschung: Beispielsweise was sie sich dabei gedacht hätten, für das Statut zu stimmen oder ob sie kein schlechtes Gewissen hätten, wenn sie mehr Geld als manche nationale Minister kassierten.