Harmonisierung des Steuerrechts
Finanzen. Nach Ansicht der Bundesregierung gehen von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Impulse für eine stärkere Harmonisierung des Steuerrechts in der EU aus. Der EuGH entscheide allerdings nur über die Vereinbarkeit einer nationalen Regelung mit dem EU-Recht, so die Regierung in ihrer Antwort ( 15/5564) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4965). Es sei Sache der EU-Staaten, die Konsequenzen aus dieser Rechtsprechung zu ziehen.
Die Regierung will nach eigenen Angaben auf eine Harmonisierung der direkten Steuern innerhalb der EU hinwirken. Sie erklärt, Steuerpolitik könne in einer immer stärker zusammenwachsenden Europäischen Union nicht mehr rein national definiert werden. Sie trete daher dafür ein, durch stärkere Koordinierung einen steuerlich weitgehend unverzerrten Binnenmarkt zu schaffen und einen "ruinösen Wettbewerb" um die niedrigsten Steuersätze zu vermeiden. Ferner gehe der EuGH davon aus, dass die Mitgliedstaaten auch dort, wo sie noch zuständig sind, im Einklang mit dem EU-Recht handeln müssen. Die Bundesregierung werde ihre Spielräume "voll ausnutzen", heißt es in der Antwort.
Im Übrigen erklärt sie, in der steuerrechtlichen Literatur werde angesprochen, dass viele steuerliche Vorschriften mit einem Auslandsbezug aus der Sicht des EuGH nicht mit den Grundfreiheiten des EU-Vertrags, also der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Niederlassungsfreiheit, der Warenverkehrsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit, vereinbar seien. Zur Prüfung EU-rechtlicher Risiken bei Regierungsangaben eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden.