Vereinfachtes Zustimmungsverfahren zur Bundeswehrbeteiligung
Den hatten die Regierung in Khartum und die Südsudanesische Volksbefreiungsbewegung (SPLM/A) geschlossenen. Die Zusatzausgaben für die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes werden rund 2,3 Millionen Euro betragen.
Wie die Bundesregierung erläutert, seien die Bemühungen der Vereinten Nationen im Sudan "spürbar vorangekommen". Dies zeige insbesondere die Verabschiedung der sudanesischen Interimsverfassung, die Vereidigung von Präsident Omar Hassan Ahmad al-Bashir und der Vizepräsidenten sowie die Aufhebung des Ausnahmezustandes in weiten Teilen des Sudans. Mit der Entflechtung von Regierungstruppen und Truppenteilen der SPLM/A sei begonnen, die Aufstellung von gemeinsamen militärischen Verbänden sei initiiert worden. Zwar hätten sich beide Seiten ausdrücklich zur Fortsetzung des Friedensprozesses bekannt. Doch könnten im Zuge der anstehenden Regierungsbildungen in Khartum und im Süden interne Machtkämpfe wieder an Bedeutung gewinnen.
Weiterhin ungeklärte Fragen der Integration, so die Bundesregierung, insbesondere der regierungsnahen südlichen Milizen, würden darüber hinaus das Potenzial für eine Spaltung des Südens in sich bergen und bedrohten somit direkt die Entwicklung des Friedensprozesses. Die Präsenz der Friedenstruppe unter Führung der Vereinten Nationen würde eine Rückkehr zur militärischen Option für die südlichen Milizen bzw. weitere Konfliktparteien erheblich erschweren und damit den Anreiz zur Integration in den Friedensprozess erhöhen. Wie die Regierung weiter schreibt, werde die Fortsetzung des Nairobi-Friedensprozesses - in der kenianischen Hauptstadt wurde dieses Jahr das Abkommen unterzeichnet - mit Hilfe der internationalen Gemeinschaft auch für die Lösung des sudanesischen Konflikts in Darfur von "entscheidender Bedeutung" sein.
Die Regierung hat den Antrag auf eine Verlängerung des Mandats in einem so genannten vereinfachten Zustimmungsverfahren gestellt. Es sieht vor, dass der Antrag unter anderem an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses sowie die Obleute verteilt und als Bundestagsdrucksache allen Abgeordneten zugänglich gemacht wird.