Gremien des Deutschen Bundestages
Neben den ständigen Ausschüssen setzt der Deutsche Bundestag in jeder Wahlperiode eine Reihe von Gremien, Ausschüssen, Verwaltungs- und Beiräten ein, mit denen die Parlamentarier verschiedene, zum Teil gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben erfüllen können. Der 16. Bundestag hat dies in der letzten Sitzungswoche des Jahres am 14. und 15. Dezember 2005 erneut getan. In der Reihenfolge ihrer Einsetzung werden die unterschiedlichen Gremien hier vorgestellt:
Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Art
staatliches Kreditinstitut. Bund und Länder sind die
Anteilseigner der Anstalt des öffentlichen Rechts. Laut ihrer
Satzung hat die KfW den Auftrag, Impulse für Wirtschaft,
Gesellschaft und Ökologie zu geben. So vergibt sie
beispielsweise Kredite an Existenzgründer und den
Mittelstand.
Der Verwaltungsrat besteht aus 37 Mitgliedern, von denen sieben der
Bundestag bestellt.
Beirat zur Auswahl von Themen für die Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag beim Bundesministerium der Finanzen (Programmbeirat)
Wie sich aus dem Namen erahnen lässt, wählt der Programmbeirat die Themen von Sonderbriefmarken aus. Der Bundestag stellt drei Mitglieder des 10-köpfigen Beirats.
Kuratorium der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Das Kuratorium der Stiftung "Denkmal für die ermordeten Juden Europas" beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Ihm obliegt die gesetzliche und gerichtliche Vertretung der Stiftung. Das Kuratorium besteht aus 22 Mitgliedern. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde Berlin, das Jüdische Museum Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland entsenden ihre Vertreter. Der Deutsche Bundestag entsendet in das Kuratorium den Präsidenten. Aus den vertretenen Fraktionen werden - pro angefangene 100 Mitglieder - je ein Mitglied in das Kuratorium entsandt.
Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und ab dem 01. Januar 2006 auch auf dem Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen. Zur Durchsetzung der Regulierungsziele ist sie mit wirksamen Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen. Der Beirat besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertretern des Bundesrates. Die Vertreter des Bundesrates müssen Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten. Die Mitglieder des Beirates und die stellvertretenden Mitglieder werden jeweils auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und des Bundesrates von der Bundesregierung ernannt.
Beirat für die grafische Gestaltung der Postwertzeichen beim Bundesministerium der Finanzen (Kunstbeirat)
Auch hier ist der Name Programm. Der Beirat berät über das Erscheinungsbild von Briefmarken. Der Bundestag stellt zwei Mitglieder des 14-köpfigen Beirats.
"Gremien des Deutschen Bundestages" Teil I
"Gremien des Deutschen Bundestages" Teil II