50 Jahre Wehrbeauftragter im Grundgesetz
Im Frühjahr 1956 wurde die Institution des Wehrbeauftragten in das Grundgesetz aufgenommen. Aus diesem Anlass lädt Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert am Mittwoch, dem 10. Mai Vertreter der Verfassungsorgane, der Bundeswehr und ausländischer Botschaften zu einer Feierstunde.
Die Feierstunde findet im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages statt. Hauptredner ist der frühere Generalinspekteur der Bundeswehr, General a.D. Ulrich de Maizière. Er gilt als einer der Väter des Prinzips der Inneren Führung und war an der Ausgestaltung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte mit beteiligt.
Aufgaben des Wehrbeauftragten
Der Deutsche Bundestag beruft einen Wehrbeauftragten, der ihn bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfteunterstützt. Der Wehrbeauftragte soll möglichen Missständen innerhalb der Bundeswehr nachgehen.
Er wird auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses tätig. Er kann aber auch selbst die Initiative ergreifen, wenn er Hinweise auf die Verletzung von Grundrechten von Soldaten oder von Grundsätzen der Inneren Führung erhält.
Jede Soldatin und jeder Soldat hat die Möglichkeit, sich direkt an den Wehrbeauftragten zu wenden. Der Wehrbeauftragte ist somit auch der Ombudsmann der Streitkräfte.
Mindestens einmal im Jahr berichtet der Wehrbeauftragte dem Bundestag über das Ergebnis seiner Tätigkeit. Reinhold Robbe ist seit dem 12. Mai 2005 der Wehrbeauftragte des Bundestages.
Nach schwedischem Vorbild
Die schwedische Institution des "Militie-Ombudsman" war das Vorbild für den Wehrbeauftragten. Der Deutsche Bundestag änderte im März 1956 das Grundgesetz und fügte Artikel 45 b ein:
"Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Das Ausführungsgesetz trat am 27. Juni 1957 in Kraft, der erste Wehrbeauftragte nahm am 3. April 1959 seine Amtsgeschäfte auf. Reinhold Robbe ist der zehnte Amtsinhaber. Seine Vorgänger waren: Dr. Willfried Penner, Claire Marienfeld, Alfred Biehle, Willi Weiskirch, Karl Wilhelm Berkhan, Fritz-Rudolf Schulz, Matthias Hoogen, Hellmuth Guido Heye und Helmuth von Grolman.
General a.D.
Ulrich de
Maizière
geboren am 24. Februar 1912 in
Stade/Niedersachsen, seit 1930 Soldat, wurde im Januar 1951 in die
"Dienststelle Blank" berufen, wo er mit Graf Kielmansegg und Graf
Baudissin mit dem Neuaufbau einer deutschen Armee und insbesondere
ihrem inneren Gefüge ("Staatsbürger in Uniform") befasst
wurde. Er wurde so einer der Väter der Inneren Führung.
Nach Errichtung des Bundesministeriums der Verteidigung und
ministerieller Verwendung sowie Verwendungen als stellvertretender
Kommandeur der 1. Panzergrenadierdivision, als Leiter der Schule
für Innere Führung der Bundeswehr und als Kommandeur der
Führungsakademie der Bundeswehr war er von Oktober 1964 bis
August 1966 Inspekteur des Heeres. Von August 1966 bis zum Eintritt
in den Ruhestand im März 1972 war er Generalinspekteur der
Bundeswehr.