Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Er ist "Anwalt" und Fürsprecher der Soldaten und eine Art Dienstleister fürs Parlament: der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages. Seit 50 Jahren ist diese Institution in Artikel 45b des Grundgesetzes verankert. Der Wehrbeauftragte hat darauf zu achten, dass die Grundrechte der Soldaten, das Leitbild des Staatsbürgers in Uniform und die Grundsätze der Inneren Führung feste Maßstäbe für das Dienen in den deutschen Streitkräften bleiben. In diesem Sinne ist er Hilfsorgan des Bundestages bei der parlamentarischen Kontrolle der Bundeswehr.
Für jeweils fünf Jahre mit der so genannten Kanzlermehrheit vom Parlament gewählt, darf er jede Bundeswehrdienststelle ohne Anmeldung besuchen und muss bei Bedarf uneingeschränkt Auskunft oder Akteneinsicht erhalten. Einmal im Jahr erstattet der Wehrbeauftragte dem Bundestag Bericht über den inneren Zustand der Bundeswehr. Grundlage seiner Erkenntnisse bilden angemeldete und unangemeldete Truppenbesuche im In- und Ausland sowie die etwa 6.000 Eingaben von Soldatinnen und Soldaten, die ihn jährlich erreichen. Jeder Soldat hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden. Über eine Instanz wie diese verfügt in der Form kein anderes Land der Welt. Amtsinhaber ist seit dem 12. Mai 2005 Reinhold Robbe.