Bundesregierung: Personalfragen an Hochschulen sind Sache der Länder
Berlin: (hib/SUK) Die Einführung neuer Personalkategorien an Hochschulen mit einem Schwerpunkt auf der Lehre, so genannter "Lecturer", wäre nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll. In ihrer Antwort ( 16/2964) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/2824) weist sie aber darauf hin, der Bund verfüge nach der Föderalismusreform nicht mehr über die Kompetenz, eine neue Personalkategorie an Hochschulen gesetzlich einzuführen. Dies sei Sache der Länder.
Gleiches gelte für die Umstellung auf gestufte Studiengänge. Die Bundesregierung verfüge über keine konkreten Angaben der Länder, wie sich die Umstellung der Studiengänge auf das Bachelor-Master-System auf die Lehrsituation an den Hochschulen auswirken werde. Nach Auffassung des Wissenschaftsrates würden jedoch "erhebliche zusätzliche Lehrkapazitäten" benötigt, um die begonnene Studienreform zum Erfolg zu führen. Auch die Hochschulrektorenkonferenz teile diese Sicht und fordere ein neues System der Kapazitätsberechnung.
Gefragt nach ihrer Einschätzung des finanziellen Bedarfs der Hochschulen aufgrund der steigenden Studierendenzahlen gibt die Regierung an, Experten aus der Wissenschaft bezifferten die Kosten für die Offenhaltung der Hochschulen und den steigenden Betreuungsaufwand auf dem Höhepunkt der Entwicklung im Jahr 2013 auf 1,8 bis 2,2 Milliarden Euro. Bis zum Ende der Legislaturperiode seien für den Hochschulpakt in der Finanzplanung des Bundes Mittel in Höhe von insgesamt 740 Millionen Euro vorgesehen. Welche Personalmaßnahmen im Rahmen des Hochschulpaktes unterstützt werden, sei noch nicht klar, da die Verhandlungen zum Pakt noch andauerten.
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