hib-Meldung
259/2007
Datum: 18.10.2007
heute im Bundestag - 18.10.2007
Vom Bund unterstützte NS-Gedenkstätten nicht von Kürzungen betroffen
16/6182) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6027). Diese hatte von der Bundesregierung
eine Beurteilung der finanziellen Ausstattung der
Gedenkstätten sowie ihrer Ausstattung mit pädagogischem
Fachpersonal verlangt. Grund dafür war ein in der
"Süddeutschen Zeitung" vom 30. Mai 2007 erschienener Bericht,
demzufolge die KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik mit
erheblichen finanziellen Problemen konfrontiert seien. Die
Bundesregierung verweist ferner in ihrer Antwort darauf, dass "die
Förderung des Gedenkens an das NS-Unrecht in erster Linie von
den Ländern und Kommunen wahrzunehmen ist". Der Bund
unterstütze institutionell zur Hälfte zwei
KZ-Gedenkstättenstiftungen in Deutschland, die "in
Einzelfällen Sondermittel zusätzlich bereitgestellt"
bekommen hätten. Zudem seien in erheblichem Umfang
Projektmittel vergeben worden.
Berlin: (hib/RRA) Vom Bund mitgeförderte NS-Gedenkstätten
waren von Finanzkürzungen ausgenommen. Darauf verweist die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_259/07