Petitionsausschuss
Tätigkeitsbericht, Ausgabe 2006
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Deutscher Bundestag |
Drucksache 16/2500 |
16. Wahlperiode |
19.09.2006 |
Bericht des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)
Allgemeine Bemerkungen über die Ausschussarbeit
Anzahl und Schwerpunkte der Eingaben
Im Jahr 2005 gingen beim Petitionsausschuss 22.144 Eingaben ein. Das sind 23 Prozent mehr als im Jahr 2004, in dem 17.999 Neueingaben verzeichnet wurden, und 42 Prozent mehr als im Jahr 2003, in dem beim Petitionsausschuss 15.534 Eingaben eingingen. Im täglichen Durchschnitt wurden demnach 87 Zuschriften in den Geschäftsgang gegeben.
Die Anzahl der Eingaben, die der Petitionsausschuss im Jahr 2005 zu einem Abschluss gebracht hat, beträgt 16.648.
Hinsichtlich der Verteilung der neu eingegangenen Petitionen auf die einzelnen Bundesministerien ist das Bundesministerium für Gesundheit (in der 15. WP Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung) mit weit über vierzig Prozent der Petitionen das Ressort, zu dem die meisten Zuschriften eingingen. Es folgen gemessen am Gesamtvolumen der eingegangenen Petitionen das Bundesministerium des Innern mit zirka 17 Prozent der Eingaben, das Bundesministerium der Justiz mit mehr als 11 Prozent und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (in der 15. WP Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) mit nahezu 10 Prozent.
Einen Rückgang dagegen erfuhr die Anzahl der Massenpetitionen, also der Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt (z. B. Postkartenaktionen). Es sind 67.204 Massenpetitionen zu verzeichnen gegenüber 76.669 im Vorjahr. Ebenfalls zurückgegangen ist im Berichtszeitraum die Anzahl der Sammelpetitionen, also der Petitionen, die mit einer Unterschriftenliste eingereicht werden. Es sind diesmal 795 Sammelpetitionen eingegangen gegenüber 1.134 im Vorjahr. In diesen sind jedoch über 375.000 Unterschriften enthalten, so dass sich summa summarum nahezu 465.000 Menschen im Jahr 2005 an den Petitionsausschuss gewandt haben. Im Jahr zuvor waren dies zirka 230.000 Menschen.
Die Bitten zur Gesetzgebung machten wie im Jahr zuvor zirka die Hälfte der eingegangenen Neueingaben aus.
Ermittelt man die Anzahl der Petitionen, die auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Landes durchschnittlich entfällt, so erhält man einen aussagekräftigen Vergleich der Anzahl der Petitionen, die aus den einzelnen Bundesländern kommt. Das Land mit den relativ meisten Eingaben im Jahr 2005 war wie in früheren Jahren Berlin mit 1.059, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 935 und Sachsen-Anhalt mit 920. Geringe Eingabezahlen gab es aus dem Saarland mit 80 und Baden-Württemberg mit 112 Eingaben auf 1 Million Einwohner.
Insgesamt nahezu 1.950 Vorgänge befanden sich im Berichtszeitraum im Geschäftsgang, ohne die Voraussetzungen für eine Petition im Sinne von Art. 17 GG zu erfüllen.
Im Berichtszeitraum hat der Petitionsausschuss drei Neuerungen im Petitionswesen beschlossen. Ab dem 1. September 2005 wurde die Möglichkeit eröffnet, Petitionen per E-Mail durch Nutzung eines im Internet abrufbaren Formulars einzureichen. Zeitgleich wurde ein zunächst auf zwei Jahre befristeter Modellversuch zur Mitzeichnung von Petitionen im Internet gestartet. Dieses Modell der ‚öffentlichen Petition’ ist bislang einmalig in Deutschland.
Die Einstellung (von bestimmten Massen- und Sammelpetitionen) ins Internet erfolgt im Einverständnis mit den Petentinnen und Petenten und nach Maßgabe des Persönlichkeitsschutzes. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Bitte oder Beschwerde im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages und insbesondere ein Anliegen von allgemeinem Interesse handelt. Die Entscheidung, ob eine Petition als öffentliche Petition ins Netz eingestellt wird, liegt letztlich beim Petitionsausschuss, der auf der Grundlage der ergänzten Verfahrensgrundsätze und einer neu geschaffenen Richtlinie hierüber zu befinden hat. Im Falle der Veröffentlichung hat dann jeder die Möglichkeit, sie zu unterstützen bzw. sich dazu in einem Diskussionsforum zu äußern. Die Öffentlichkeit erhält zudem die Möglichkeit, über die Homepage des Deutschen Bundestages - www.bundestag.de/Petitionen - den Verlauf von öffentlichen Petitionsverfahren mitzuverfolgen.
Das neue Verfahren bietet dem Petitionsausschuss die Gelegenheit, sich in einem Diskussionsforum mit sehr unterschiedlichen Sichtweisen und Fallkonstellationen zu einem vorgetragenen Anliegen vertraut zu machen.
Als Vorbild für den Modellversuch diente ein seit 2001 erfolgreich eingesetztes System des schottischen Regionalparlaments. Die im Petitionsausschuss vertretenen Fraktionen waren sich einig, dass sich der Petitionsausschuss mit den Neuerungen den Herausforderungen der neuen Medien stellt. Der Ausschuss möchte mit diesem neuen Online-Diskussionsangebot eine zeitgemäße Möglichkeit der Intensivierung der Kommunikation zwischen den Bürgern untereinander und zwischen den Bürgern und dem Verfassungsorgan Deutscher Bundestag zur Verfügung stellen. Es zielt darauf, allen Nutzern – sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Ausschussmitgliedern – dieses interaktiven Instrumentariums zusätzliche Kommunikations-, Deliberations- und Partizipationsmöglichkeiten zu bieten und die repräsentative Demokratie zu stärken. Die mit den Neuerungen im weiteren Verlauf des Berichtsjahres gemachten ersten Erfahrungen unterstreichen diesen Ansatz.
Ergänzt wurden die beiden vorgenannten Neuerungen durch eine weitere Änderung der Verfahrensgrundsätze dahin gehend, für Sammel- oder Massenpetitionen, die ein Quorum von 50.000 Unterstützern erreichen, grundsätzlich eine Anhörung des oder mehrerer Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung vorzusehen.
Sitzungen des Petitionsausschusses
Im Jahr 2005 fanden 14 Sitzungen des Petitionsausschusses statt, in denen 232 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen wurden.
Die Ergebnisse seiner Beratungen legte der Petitionsausschuss dem Deutschen Bundestag in Form von 64 Sammelübersichten als Beschlussempfehlungen zur Erledigung von insgesamt 16.648 Petitionen vor. Diese Sammelübersichten sind auch im Internet als Bundestags-Drucksachen eingestellt.
Ausübung der Befugnisse
Im Berichtszeitraum machte der Ausschuss insgesamt drei Mal von den ihm aufgrund des Gesetzes nach Art 45c des Grundgesetzes eingeräumten besonderen Befugnissen Gebrauch. In einem Fall wurde ein Regierungsvertreter vor den Ausschuss geladen. In zwei Fällen wurden Ortsbesichtigungen durchgeführt, die jeweils ein reges Medienecho fanden:
- Am 12. Januar 2005 fand ein verbundener Ortstermin in Ramstein und Spangdahlem statt, bei dem sich der Ausschuss mit den möglichen Auswirkungen des Ausbaus der US-Militärflugplätze Ramstein und Spangdahlem auf die Nachbargemeinden beschäftigte. Aufgrund des Ortstermins wurden zahlreiche Fragen aufgeworfen, die eine intensive Nachbetrachtung und weitere Prüfung durch den Petitionsausschuss unter Einbeziehung des zuständigen Bundesministeriums und der nachgeordneten Behörden erforderlich machten. Der Ablauf der 15. Legislaturperiode ließ eine abschließende Erledigung im Berichtsjahr nicht mehr zu.
- Am 28. April 2005 informierte sich der Ausschuss über die Erweiterungspläne des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, beidenen es im Wesentlichen um den Erweiterungsbau in einem Teil eines denkmalgeschützten Gartens ging. Aufgrund der Eindrücke aus der durchgeführten Ortbesichtigung, die auf Seiten des Petitionsausschusses großes Verständnis für das Anliegen der Petentin hervorrief, empfahl der Petitionsausschuss, die Petition dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel zu überweisen, bei der Umsetzung der gewählten Planungsalternative auf eine optimale ästhetische Einpassung des Neubaus in den Botanischen Garten hinzuwirken. Unter Berücksichtigung aller denkmalschutzpflegerischen, kunsthistorischen und baurechtlichen Aspekte stellte die gewählte Planungsvariante aus Sicht des Petitionsausschusses wohl die beste Alternative dar. Im Übrigen empfahl er, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er die Forderung der Petentin nach Ausschreibung eines erneuten Ideenwettbewerbs unter Aufhebung des bereits durchgeführten Architektenwettbewerbs nicht unterstützen konnte.
Darüber hinaus fanden sechs Berichterstattergespräche mit Vertretern der Bundesregierung oder nachgeordneten Bundesbehörden statt.
Überweisung an die Bundesregierung zur Berücksichtigung oder Erwägung
Im Rahmen der Möglichkeiten, die nach den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zur Erledigung einer Petition in Betracht kommen, sind die Berücksichtigungs- und Erwägungsbeschlüsse von hervorgehobener Bedeutung. Ein Beschluss, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist ein Ersuchen des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung, dem Anliegen des Petenten zu entsprechen. Lautet der Beschluss, die Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen, so handelt es sich hierbei um ein Ersuchen des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung, das Anliegen des Petenten noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen.
Im Jahr 2005 überwies der Deutsche Bundestag der Bundesregierung sechs Petitionen zur Berücksichtigung und 39 zur Erwägung.
Im Berichtszeitraum gingen zwei Antworten der Bundesregierung auf Berücksichtigungsbeschlüsse ein, die beide in der Sache positive Antworten enthielten. Acht Antworten der Bundesregierung gingen auf Erwägungsbeschlüsse ein, davon sechs mit positiver und zwei mit negativer Antwort.
Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene
Auch auf internationaler Ebene informierten sich die Mitglieder des Petitionsausschusses über aktuelle Fragen des Petitions- und Ombudswesens. Sie führten mit verschiedenen Ansprechpartnern Gespräche und stellten die Arbeit des Petitionssauschusses des Deutschen Bundestages dar.
Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Einen besonderen Akzent setzte der Petitionsausschuss in seiner Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2005 erneut mit seiner Beteiligung an den Informationsständen des Deutschen Bundestages auf Messen.
Mitglieder des Petitionsausschusses standen assistiert von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes an vier Messeterminen (Leipzig, Mainz, Hannover und München) im Rahmen von Bürgersprechstunden zur Verfügung. Sie informierten über ihre Arbeit und das Petitionswesen und nahmen Bitten und Beschwerden entgegen.
Anlässlich der Übergabe des Tätigkeitsberichts fand im Juni 2005 eine Pressekonferenz statt, in der der Vorsitzende, begleitet von den Obleuten der Fraktionen, Vertretern von Presse, Rundfunk und Fernsehen die Tätigkeit des Petitionsausschusses im Jahr 2004 erläuterte und Fragen dazu beantwortete.
Eine wichtige Säule der Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses ist seine Darstellung im Internet. Auf www.bundestag.de/Ausschüsse/Petitionsausschuss ist eine Rubrik ausschließlich dem Petitionsausschuss, seinen Aufgaben und seinem Wirken gewidmet. Diese Plattform bietet nicht nur Antworten auf Fragen, die immer wieder rund um das Petitionswesen gestellt werden und informiert über aktuelle Vorgänge, sondern enthält seit 1. September 2005 ein regelrechtes Dienstleistungsangebot, indem Petitionen durch Nutzung eines Web-Formulars online eingereicht und mit „öffentlichen Petitionen“ zur Mitzeichnung und Diskussion ins Netz gestellt werden können. (www.bundestag.de/Petitionen)
Das Internet-Angebot wird abgerundet durch eine Verlinkung zu „heute im bundestag (hib)“, die Gelegenheit bietet, sich jeweils unmittelbar nach den Sitzungen des Ausschusses über die Beschlussfassung zu einem interessanten Fall zu informieren. Im Übrigen sind auch die Tätigkeitsberichte sowie die Beratungen dieser in das Internet-Angebot integriert.
Darüber hinaus stand der Petitionsausschuss im Berichtszeitraum örtlichen, regionalen und überregionalen Medien- und Pressevertretern als tägliche Anlaufstelle für Informationen anlässlich der Beratung von Petitionen zur Verfügung.
Bundeskanzleramt
Ein Schwerpunkt der Eingaben im Bereich des Bundeskanzleramtes – Bundesbeauftragter für Kultur und Medien (BKM) – waren Petitionen zur Gebühreneinzugszentrale (GEZ). So waren die Petenten mit den Methoden der GEZ, ihre Gebühren einzuziehen, unzufrieden oder beschwerten sich über die Ablehnung ihres Antrages auf Befreiung von den Rundfunkgebühren durch die GEZ. Teilweise wurde in diesem Zusammenhang auch eine Änderung der diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen verlangt. Der Petitionsausschuss hat diese Eingaben in der Regel der entsprechenden Landesvolksvertretung zugeleitet, weil das inländische Rundfunkwesen einschließlich der Finanzierungs- und Gebührenfragen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fällt.
Mit zehn Eingaben gab es nur vereinzelt Beschwerden über die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU). Dabei wurden insbesondere Unstimmigkeiten bei der Bearbeitung der Anträge zur Einsichtnahme in diese Unterlagen beanstandet.
Auswärtiges Amt
Die Zahl der Eingaben zu diesem Geschäftsbereich ist mit 382 gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen. Beschwerden über abgelehnte Visa-Anträge für Besuchsreisen oder zur Familienzusammenführung bildeten erneut den Schwerpunkt. In diesem Zusammenhang beschwerten sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger über die Verfahrensweise und den Umgang der deutschen Auslandsvertretungen mit den Antragstellern vor Ort. Dabei wurden unter anderem lange Wartezeiten, die Terminvergabe über teure Call-Center und eine unhöfliche Beratung gerügt.
In weiteren Eingaben wurde der Petitionsausschuss aufgefordert, sich für die Einhaltung der Menschenrechte und die weitere Aufrechterhaltung des Waffenembargos gegen die Volksrepublik China einzusetzen. In einigen Fällen wurde der Petitionsausschuss um Hilfe für eine bessere Betreuung von deutschen Gefangenen im Ausland durch die jeweilige Auslandsvertretung gebeten. So konnte im Fall eines in der Russischen Föderation Inhaftierten durch die Intervention des Petitionsausschusses die Betreuung durch die Botschaftsmitarbeiter verbessert werden.
Bundesministerium des Innern
Die Zahl der Eingaben zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern betrug im Jahre 2005 3.690. Gegenüber dem Vorjahr (1.557) ist dies eine Steigerung um 2.133 Eingaben; die Eingaben in diesem Bereich haben sich also mehr als verdoppelt.
Den Schwerpunkt bildeten dabei die Eingaben aus dem öffentlichen Dienstrecht mit rd. 2.008 Eingaben, darunter vor allem Fragen zur Alterssicherung und zum Beihilferecht. Im Beihilferecht wurde die wirkungsgleiche Übertragung des Gesetzes zur Modernisierung der Krankenversicherung auch auf Beamte mit Beihilfeanspruch beanstandet. Des Weiteren fühlten sich vor allem Beamte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, durch die Erhebung der Praxisgebühr doppelt belastet, einmal durch die Praxisgebühr zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung, zum anderen durch den Betrag der ihnen von der Beihilfe abgezogen wird.
Ein großer Teil der Eingaben richtete sich gegen vermeintliche Beamtenprivilegien bei der Altersversorgung und forderte eine Gleichbehandlung der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung, vor allem wurde kritisiert, dass Beamte nicht wie gesetzlich Rentenversicherte durch einen eigenen Beitrag für ihre Altersversorgung sorgten. Betroffene Beamte sahen sich dagegen durch die Einschnitte in der Beamtenversorgung der letzten Jahre in unzulässiger Weise in ihrem Vertrauensschutz verletzt und gegenüber Angestellten benachteiligt.
Zum Verfassungsrecht gingen im Berichtsjahr 169 Eingaben und damit eine weniger als im Vorjahr ein. Hauptsächlich wurden Wünsche nach einer Änderung des Grundgesetzes geäußert. So gab es Bitten, Volksentscheide und Volksbefragungen in das Grundgesetz aufzunehmen, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern, dem Parlament – unter Bezugnahme auf die Umstände der Auflösung des 15. Deutschen Bundestages – ein Selbstauflösungsrecht zuzugestehen oder den Bundespräsidenten direkt vom Volk wählen zu lassen.
In den Eingaben zum Staatsangehörigkeitsrecht baten die Petenten für sich oder Verwandte meist um Unterstützung ihres Wunsches nach Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit, beschwerten sich über die Arbeitsweise des Bundesverwaltungsamtes oder äußerten Änderungswünsche zu Regelungen des Staatsangehörigkeitsrechts.
Die Zahl der Eingaben zum Themengebiet „Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler, politische Häftlinge und Vermisste“ ging von 230 im Jahre 2004 auf 81 Petitionen in 2005 zurück. Wie in den Vorjahren kamen die meisten Eingaben von Petenten, deren Antrag auf Anerkennung als Spätaussiedler abgelehnt worden war. In diesen Fällen konnte der Petitionsausschuss nur selten helfen, da es den Petenten tatsächlich an den für die Anerkennung erforderlichen Voraussetzungen u. a. den familiär vermittelten deutschen Sprachkenntnissen fehlte oder bereits rechtskräftige Urteile vorlagen, die der Petitionsausschuss zu respektieren hat.
Immer wieder wurden auch Forderungen nach Entschädigung für die Jahre der Kriegsgefangenschaft, insbesondere in der ehemaligen UdSSR, sowie für geleistete Zwangsarbeit vorgetragen.
Im Bereich des Ausländer- und Asylrechts sind im Jahre 2005 die Eingaben weiter zurückgegangen; rund 300 Neueingaben waren zu verzeichnen.
Mit Beginn des Jahres 2005 ist nach langjähriger heftiger Diskussion das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Neben anderen Gesetzen ist insbesondere das Ausländerrecht neu gestaltet worden. So sieht das neue Aufenthaltsgesetz (früher Ausländergesetz) eine völlige Neuregelung der Aufenthaltstitel vor. Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit der Landesbehörden und hatte insofern keine unmittelbare Auswirkung auf die Art der Eingaben.
Im Flüchtlingsbereich ist nun durch die ausdrückliche Nennung in § 60 I des Aufenthaltsgesetzes klargestellt, dass auch nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge heißt nun Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Eine für den Petitionsausschuss relevante Änderung ist, dass dieses Bundesamt nicht mehr weisungsungebunden ist, sondern der Kontrolle des Bundesministeriums des Innern unterliegt. Folgerichtig wurde auch der Beauftragte für Asylangelegenheiten abgeschafft (§ 6 des Asylverfahrensgesetzes).
Für Asylpetitionen bedeutet dies, dass Erwägungs- und Berücksichtigungsbeschlüsse des Ausschusses nicht mehr zusätzlich noch dem Bundesamt überwiesen werden. Relevant wurde dies jedoch nur in einem Beschluss des Ausschusses Ende 2005, da es dort bereits um die Überprüfung einer Entscheidung aus dem laufenden Jahr ging. Alle anderen Fälle betrafen Bundesamtsentscheidungen aus der Zeit vor dem 1. Januar 2005.
Der Ausschuss hatte überdies die äußerst dramatische Entwicklung in einem abgeschlossenen Asylfall zu beklagen. Ein Petent hatte sich auf eine Verfolgungsgefahr in China aufgrund seiner Falun-Gong-Anhängerschaft berufen. Das BAMF hatte die Gefahr einer Verfolgung verneint, da der Petent unverfolgt ausgereist, erst im Ausland Falun Gong beigetreten war und auch im Übrigen nicht hatte glaubhaft machen können, Falun Gong aus Überzeugung zu praktizieren. Auch der Petitionsausschuss hatte sich dieser Auffassung angeschlossen.
Der Petent wurde im Frühjahr 2005 zusammen mit seiner Familie in die VR China abgeschoben, wo er verhaftet und zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt worden war.
Der Ausschuss und die Bundesregierung sind seither in vielerlei Hinsicht für den Petenten aktiv geworden.
Der Petitionsausschuss wird deshalb auch in Zukunft die Situation von Falun-Gong-Anhängern im Hinblick auf eine Asylanerkennung sehr genau beobachten.
Bundesministerium der Justiz
Die Zahl der Eingaben zu diesem Geschäftsbereich stieg gegenüber dem Vorjahr um mehr als ein Drittel auf 2.507. Sie betrafen das gesamte Themenspektrum des Bundesministeriums der Justiz.
Viele Petenten beschwerten sich – meist vor dem Hintergrund verlorener gerichtlicher Verfahren – über Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter, forderten die Aufhebung von Gerichtsurteilen oder gar die Entlassung von Richtern des Bundesverfassungsgerichts, die ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatten. Ihnen konnte – und wollte – der Petitionsausschuss aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht helfen.
Im Zivilrecht beschwerten sich mehrere Petenten über die geltenden Regelungen zu Pflichtteilansprüchen im Erbrecht. Einen Schwerpunkt bildete ferner das Unterhaltsrecht in verschiedenen Fallgestaltungen; daneben das Namens-, Wohnungseigentums-, Umgangs- und Sorgerecht.
In den Eingaben zum Strafrecht wurden verschiedene Straftatbestände angesprochen. So wurden Änderungen zur besseren Bekämpfung des Besprühens öffentlicher Flächen (so genannte Graffitis) gefordert. Eine entsprechende Ergänzung der Vorschriften zur Sachbeschädigung wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat im September 2005 in Kraft. Zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, speziell Kinderpornographie und Pädophilie, wurden gegenteilige Auffassungen vorgebracht.
Den Ausschuss erreichten auch zahlreiche Bitten zu einzelnen Änderungen im Zivilprozess-, Strafprozess- und Strafvollzugsrecht. Dem mehrfach geäußerten Wunsch nach Abschaffung des Anwaltszwangs im Zivilprozess vor den Landgerichten folgte der Ausschuss nicht, da er die bestehende Regelung im Sinne eines geordneten Verfahrensablaufs und zum Schutz rechtsunkundiger Prozessparteien für weiterhin erforderlich hielt. Petenten, die über einzelne Maßnahmen oder Zustände in Gefängnissen oder psychiatrischen Kliniken klagten, wurden zuständigkeitshalber an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landtags verwiesen.
Bundesministerium der Finanzen
Die den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen betreffenden Eingaben machten im Berichtszeitraum etwa fünf vom Hundert der Eingaben des Jahres 2005 aus. In absoluten Zahlen gingen die Eingaben gegenüber dem Vorjahr von 1.502 auf 1.150 zurück.
Wie im Vorjahr bezogen sich zahlreiche Eingaben im Finanzbereich auf die aktuell verkündeten Steuergesetze oder auf in den Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzentwürfe. Erneut erreichten den Petitionsausschuss viele Zuschriften zum Gesetzentwurf zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz). Insbesondere werde die darin geregelte unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten kritisiert. Weiterhin wurde moniert, dass es bei Personen, die selbstständig waren, in bestimmten Fällen zu einer Zweifachbesteuerung kommen könne, die durch eine gesetzliche Ausnahmeregelung vermieden werden müsse.
Weitere Eingaben richteten sich dagegen, dass ab dem Jahr 2005 die Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Wege an die Finanzämter gesandt werden müssen (sog. Elster-Verfahren).
Im Bereich der Einkommensteuer forderten mehrere Eingaben, dass durch ein Ergänzungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz gleichgeschlechtliche Lebenspartner steuerrechtlich und rentenversicherungsrechtlich mit Ehepaaren gleich gestellt werden müssten. Diese Anregung überwies der Petitionsausschuss der Bundesregierung als Material und gab sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis.
Unverändert hoch ist das Eingabeaufkommen auch für den Bereich des Familienleistungsausgleichs und des Kindergeldes, wo sich in vielen Einzelfällen zeigte, dass allein aufgrund der Einschaltung des Petitionsausschusses eine nochmalige Prüfung der Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch zu einem positiven Ergebnis für die Petenten führte und dem Anliegen somit entsprochen werden konnte.
Ein weiterer Schwerpunkt bestand in einer Vielzahl von Eingaben, die die steuerliche Berücksichtigung aller mit der Adoption eines Kindes verbundenen Kosten als "außergewöhnliche Belastungen" fordern.
Im Bereich des Haushaltes richteten sich zahlreiche Eingaben an den Petitionsausschuss, mit denen Vorschläge zur Vermeidung und zum Abbau der Verschuldung unterbreitet wurden. Die Anregungen deckten ein weites Spektrum ab und reichten von strengeren Kriterien für den Erlass von Auslandsschulden bis zu Vorschlägen für eine sozial gestaffelte Sonderabgabe zum Abbau der Staatsschulden.
Die durch die Einrichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" geschaffene Möglichkeit, für Zwangsarbeit unter dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat eine Ausgleichsleistung zu erhalten, führte im Ergebnis zu einem Anstieg von Eingaben in diesem Bereich, die nicht selten aus dem Ausland eingegangen sind. Zumeist beklagten sich die Petenten über Entscheidungen zu ihren Entschädigungsanträgen, die durch die zuständigen Partnerorganisationen der Stiftung abgelehnt wurden.
Dabei musste der Ausschuss dem Umstand Rechnung tragen, dass angesichts der begrenzten finanziellen Mittel die Zuwendungen auf besonders schwer betroffene ehemalige Zwangsarbeiter konzentriert werden mussten.
60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist die Zahl der Petitionen im Bereich des Wiedergutmachungsrechts naturgemäß weiter gesunken. Zumeist konnte der Petitionsausschuss diesen Eingaben nicht mehr abhelfen, weil die einschlägigen Fristen abgelaufen waren.
Die Einrichtung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum 1. Januar 2005 hat den Einfluss des Petitionsausschusses in Liegenschaftsangelegenheiten des Bundes wie von mancher Seite befürchtet nicht geschmälert. Der Ausschuss konnte dagegen verzeichnen, dass die BImA die Eingaben zügig und effizient behandelt. Soweit möglich, hat sie ihren gegenüber der ehemaligen Bundesvermögensverwaltung größer gewordenen Handlungsspielraum genutzt, um mit den Petenten zu einvernehmlichen Problemlösungen zu gelangen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
(Wirtschaft)
(nunmehr: Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie)
Die Zahl der Neueingaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit – hier Bereich Wirtschaft – lag im Jahre 2005 mit 259 Eingaben etwas unter der des Jahres 2004, in dem 289 Petitionen eingingen.
Einen Schwerpunkt bildeten – wie im Vorjahr – Eingaben, in denen die Bürgerinnen und Bürger Regelungen im Schornsteinfegerrecht beanstandeten und insbesondere die Abschaffung des Schornsteinfegermonopols verlangten. Die parlamentarische Prüfung des Anliegens dauert noch an; eine abschließende Entscheidung über die Eingaben wird der Ausschuss im Verlauf des Jahres 2006 treffen.
Einige weitere Zuschriften betrafen die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern sowie der damit einhergehenden Beitragspflicht. Die Pflichtmitgliedschaft stelle – so argumentierten die Petentinnen und Petenten – einen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit dar und sei daher mit den im Grundgesetz verbürgten Grundrechten nicht vereinbar. Außerdem erhielten die Unternehmen für ihre Beitragszahlung keine Gegenleistungen der jeweiligen Kammer. Der Petitionsausschuss machte in seiner Entscheidung deutlich, dass die Pflichtzugehörigkeit zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungskonform ist. Die im Gesamtinteresse der Wirtschaft liegenden Aufgaben der Kammern stellen sich im Wesentlichen als hoheitliche Aufgabe dar, die beispielsweise Aufgaben der Berufsausbildung, des Prüfungswesens oder der Beglaubigung von Außenhandelsdokumenten umfassen. Auch der Deutsche Bundestag hat sich angesichts des Gesamtinteresses der Wirtschaft eindeutig für ein System der Kammer als öffentlich-rechtlicher Körperschaft und damit zugunsten einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft ausgesprochen. Die geforderte Abschaffung des Kammersystems durch die Schaffung privatrechtlicher Industrie- und Handelskammern hat der Petitionsausschuss nicht unterstützt.
Seit dem Sommer 2005 erreichen den Petitionsausschuss zahlreiche Beschwerden über die deutlich gestiegenen Gas- und Ölpreise. In den einzelnen Zuschriften kommen dabei die verschiedenen Aspekte der Problematik zum Ausdruck: Viele Petentinnen und Petenten setzen sich für die Liberalisierung des Marktes ein und fordern eine Stärkung der Verbraucherrechte. Wieder andere Eingaben kritisieren die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis, die sich aus den langfristigen Lieferverträgen zwischen den Gaslieferanten und den einzelnen Gasversorgungsunternehmen ergibt. Auch ganz konkrete Beschwerden über die Höhe einzelner Heizkostenrechnungen sind Inhalt der Zuschriften. Der Petitionsausschuss befasst sich in seiner parlamentarischen Prüfung, die angesichts der derzeitigen Entwicklung in vielen Fällen noch andauert, ausführlich mit jedem angesprochenen Teilaspekt.
Im Bereich Post und Telekommunikation blieb die Zahl der Neueingaben mit 113 gegenüber 111 im Vorjahr nahezu gleich. Aus vielen Ortschaften erreichten den Petitionsausschuss Zuschriften, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger gegen die von der Deutschen Post AG geplante Schließung von Postfilialen bzw. Postagenturen wandten. Durch die intensiven Bemühungen des Ausschusses konnte in mehreren Ortschaften die Schließung verhindert werden. Bei weiteren Beschwerden – wie über einzelne Modalitäten der Postzustellung oder die unzureichende Bereitstellung der DSL-Technologie – hingegen konnte der Ausschuss nicht tätig werden. Sofern die beanstandeten Dienstleistungen nicht zu dem gesetzlich festgelegten Angebot der Unternehmen Deutsche Post AG bzw. Deutsche Telekom AG gehören, liegt die Bereitstellung der entsprechenden Dienstleistung allein in der unternehmerischen Dispositionsfreiheit und entzieht sich daher der parlamentarischen Kontrolle.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
(Arbeitsverwaltung)
(nunmehr: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(Arbeitsverwaltung))
Nach wie vor ist die Arbeitslosigkeit eines der zentralen Probleme im Lande. Die zu Jahresbeginn 2005 neu eingeführte Grundsicherung für Arbeitsuchende trug erheblich dazu bei, dass sich die bereits in den vergangenen Jahren zu beobachtende Zunahme von Petitionen aus dem Bereich der Arbeitsverwaltung auch in diesem Jahr fortsetzte und mit 2 031 einen neuen Höchststand erreichte.
Zum 1. Januar 2005 wurden die bisher nebeneinander bestehenden Sozialsysteme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe durch das neue Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu dieser Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengefasst. Alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen erhalten seitdem das so genannte Arbeitslosengeld II (ALG II). Es umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
An diesen Regelungen übten viele Petenten grundsätzliche Kritik und forderten deren vollständige Abschaffung. Sie trugen vor, dass die Regelungen des SGB II zumindest zum Teil verfassungswidrig seien. Insbesondere würden durch das Gesetz die Menschenwürde und Grundrechte der Betroffenen verletzt, etwa durch die aus Sicht der Petenten unzureichende Höhe des ALG II und die Pflicht zur Annahme zumutbarer Arbeit.
Daneben richteten sich zahlreiche Petitionen gegen einzelne Regelungsbereiche des SGB II. Schwerpunkte der Kritik waren z. B. die Zusammenfassung von Hilfebedürftigen und ihren Angehörigen zu Bedarfsgemeinschaften sowie die unterschiedliche Höhe des ALG II in Ost- und Westdeutschland. Weiter wurde kritisiert, dass der Gesetzgeber nicht genügend danach differenziert habe, wie lange ein Hilfebedürftiger bisher sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe. Allerdings gingen auch etliche Petitionen ein, die noch weitergehende Einschränkungen der Leistungen für Arbeitslose bzw. die Beseitigung von Missbrauchsmöglichkeiten forderten. Insgesamt zeigt die große Zahl der aus dem ganzen Bundesgebiet eingegangenen Petitionen zu diesen Themen die hohe gesellschaftliche und politische Bedeutung sozialer Transferleistungen für Leistungsempfänger und die solidarisch leistende Gesellschaft.
Weitere Petenten wandten sich nicht gegen die allgemeinen Regelungen, sondern beanstandeten die aus ihrer Sicht nicht korrekte Berechnung der Höhe ihres eigenen Anspruchs. In vielen dieser Fälle konnte der Petitionsausschuss eine nochmalige Überprüfung der Bescheide durch die Arbeitsverwaltung erreichen. Im Zuge dieser Überprüfung wurden dann nicht selten andere Bemessungsgrundlagen angewendet, Berechnungsfehler korrigiert oder Ermessensentscheidungen zu Gunsten der Betroffenen geändert. So konnte der Petitionsausschuss diesen Petenten zu höheren Leistungen verhelfen.
Ein weiteres Thema, das von mehreren Petenten angesprochen wurde, war die Frage der Anspruchsdauer für die Zahlung des - höheren - Arbeitslosengeldes I (ALG I). Die Petenten forderten, dass die Zahlung von ALG I stärker an der Dauer der bisherigen versicherungspflichtigen Zeiten der Arbeitsuchenden orientiert werde, so dass dann insbesondere ältere Arbeitnehmer oft einen längeren Anspruch auf die Zahlung von ALG I haben würden.
Letztlich macht das gesamte Eingabespektrum der im Bereich der Arbeitsverwaltung eingegangenen Petitionen auch in diesem Berichtsjahr deutlich, dass der Abbau der Arbeitslosigkeit nach wie vor eine der wichtigsten Aufgaben ist. Arbeitslosigkeit bedeutet für alle von ihr betroffenen Bürgerinnen und Bürger individuelle Härten und - teils erhebliche - Einschnitte in die persönliche Lebensgestaltung. Dies rührt nicht nur von den damit verbundenen finanziellen Einschränkungen her, sondern vielfach auch von der fehlenden Möglichkeit, sich durch berufliche Tätigkeit zu verwirklichen und einen sinnvollen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten. Daneben hat die hohe Arbeitslosigkeit gravierende Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme, die öffentlichen Haushalte und die gesellschaftspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten insgesamt. Die wirksame Bekämpfung der Arbeitslosigkeit muss daher eines der zentralen Anliegen der Politik auf allen Ebenen bleiben.
Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
(nunmehr: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz)
Die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/ ehemals: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft fallenden Neueingaben sind in diesem Jahr erneut angestiegen. Ein zahlenmäßiger Schwerpunkt war in diesem Jahr wieder der Tierschutz. Insbesondere wird mit noch größerem Nachdruck gefordert, dass Tierversuche abgeschafft und schließlich ganz verboten werden.
Deutlich zugenommen haben Eingaben zur Gentechnik. Es wurde die Zulassung gentechnischer Organismen abgelehnt bzw. Vorschläge und Ergänzungen zu Gesetzgebungsverfahren im Bereich Gentechnik unterbreitet.
Beim Verbraucherschutz ging es vor allem um Probleme, die insbesondere im Zusammenhang mit einer gesunden Lebensweise und dem Informationsrecht der Verbraucher stehen. Die Palette reicht von der detaillierten Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Lebensmitteln, über verschärfte Kontrollen der Einhaltung von Vorschriften im Umgang mit Lebensmitteln bis hin zum Ausweis von Kleinstmengen von Alkohol in Speisen von Gaststätten.
Bundesministerium der Verteidigung
Mit 482 Eingaben im Berichtsjahr ist gegenüber 276 Eingaben, die 2004 den Ausschuss erreichten, eine erhebliche Steigerung um beinahe die Hälfte zu verzeichnen.
Mit 216 Eingaben war der Anteil von Eingaben zu „Standortangelegenheiten der Bundeswehr“ recht hoch. Hier war Auslöser vor allem die vom Bundesminister der Verteidigung, Dr. Peter Struck, als „Stationierungskonzept“ der Bundeswehr ergangene Entscheidung, die Standorte der Bundeswehr von fast 500 auf 392 Standorte zu verringern.
Zur Erreichung dieses Ziels wurde die Schließung von 105 bestehenden Standorten, darunter neun mit jeweils mehr als 1.000 Dienstposten, festgeschrieben. In 30 weiteren Standorten kommt es zu erheblichen Verringerungen von mindestens 500 Dienstposten. Im Sanitätsdienst sollen vier Krankenhäuser geschlossen werden. Diese Standortentscheidungen werden als schmerzhaft empfunden, da sie häufig Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen betreffen.
Ein Sechstel der Eingaben bezog sich auf Fragen des Wehrsoldes, der Fürsorge und Versorgung der Soldaten. In 49 Petitionen wurden Verschlechterungen in der Heilfürsorge moniert, die Reduzierung der zu erwartenden Versorgungsbezüge bemängelt, die Pläne für eine Reduzierung des Entlassungsgeldes für Grundwehrdienstleistende beanstandet, die Verschlechterung der Kantinenverpflegung für die Soldaten aufgrund von Einsparauflagen thematisiert sowie Fürsorgeleistungen an ehemalige Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit angesprochen. Auch Petenten, die Vordienstzeiten in der NVA aufweisen, wenden sich mit der Bitte um die Auffüllung von Versorgungslücken an den Petitionsausschuss.
Im vergangenen Berichtsjahr hatte sich bereits die auch 2005 erkennbare Tendenz abgezeichnet, dass Fragen der Wehrverfassung, insbesondere die Musterung, die Tauglichkeitsgrade, der Zeitpunkt der Einberufung und die Unabkömmlichstellung für den Wehrdienst eine abnehmende Bedeutung aufweisen, da insgesamt die Zahl der eingezogenen Wehrpflichtigen weiter gesunken ist. Insgesamt gingen zu diesen Themen 50 Petitionen ein, von denen ein erheblicher Teil zur Zufriedenheit der Petenten positiv erledigt werden konnte.
In 28 Eingaben wurden Fragen der Wehrpolitik zum Auslöser der Petition. Insbesondere die laufenden und geplanten Einsätze von Bundeswehrsoldatinnen und –soldaten im Rahmen von Friedensmissionen der Vereinten Nationen gaben Anlass, den Petitionsausschuss zu befassen.
Weitere Themenfelder, die in früheren Berichtsjahren durchaus eine bedeutsamere Rolle spielten, haben demgegenüber in den Augen der Betroffenen deutlich an Brisanz verloren: Fragen der Wehrorganisation wie etwa die Struktur des Sanitätswesens der Bundeswehr, der Aufbau der Bundeswehrverwaltung oder auch des Beschaffungswesens gaben Anlass für sechs Petitionen im Berichtszeitraum. Fragen im Zusammenhang mit Wünschen nach Schadensregulierungen etwa im Anschluss an Manöver hatten drei Petitionen zur Folge.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mit 177 Eingaben im Berichtsjahr gegenüber 149 Eingaben im Vorjahr war in dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erneut ein Anstieg der Petitionen zu verzeichnen.
Wesentlicher Grund für den Anstieg war die zunehmende Bedeutung der Beschwerden von Eltern mit geringem Einkommen. Sie richteten sich gegen die Ablehnung der Anträge auf Kinderzuschlag, der zum 1. Januar 2005 neu eingeführt wurde, oder betrafen die Bearbeitungsrückstände bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.
Einen weiteren Schwerpunkt bildete wiederum – wie schon in den Jahren davor – der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe mit 46 Eingaben.
Daneben war ein häufig geäußertes Anliegen die Forderung nach einer Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes.
Auch die Thematik der Gleichstellung von Frauen und Männern spielte in den Eingaben eine zunehmend größere Rolle.
Zum Bereich des Zivildienstes gingen im Berichtsjahr 28 Petitionen ein. Die Petenten kritisierten häufig – wie schon in den Vorjahren – das Verfahren zur Heranziehung zum Zivildienst.
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
(Gesundheit)
(nunmehr: Bundesministerium für Gesundheit)
Im Jahr nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) ging die Zahl der Petitionen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit 1.612 wieder auf das Niveau vor der Reform zurück. Allerdings bestimmten die dort erfolgten Änderungen und Neuerungen weiterhin ganz wesentlich die Anliegen der Petenten. So war weiterhin der volle Beitragssatz für Versorgungsbezüge ein Themenschwerpunkt. Hier konnte der Ausschuss in den meisten Fällen nicht weiterhelfen. Nach der früheren Rechtslage waren die Versorgungsbezieher von der Solidargemeinschaft "subventioniert" worden, da die Krankenkassen für diese beitragspflichtigen Einkommen nur den halben Beitrag erhalten hatten. Dies war aus Sicht des Ausschusses im Hinblick auf die Belastung der Solidargemeinschaft nicht weiter hinnehmbar.
Zahlreiche Petitionen betrafen weiterhin die erhöhten Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere die Einführung der Praxisgebühr. Im Hinblick auf die gesetzlich vorgegebenen Belastungsgrenzen von 2 v. H. des Familieneinkommens bzw. 1 v. H. für chronisch Kranke hielt der Ausschuss diese Zuzahlungspflichten für zumutbar.
Auch gegen die grundsätzliche Herausnahme von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung richteten sich immer noch viele Eingaben. Hier konnte der Ausschuss regelmäßig nicht weiterhelfen. Insbesondere konnte er keine Härtefallregelung in Aussicht stellen. Allerdings hat der Ausschuss empfohlen, eine Petition zur grundsätzlichen Nichterstattungsfähigkeit von Naturarzneimitteln der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu überweisen. Dahinter stand die Befürchtung, dass wegen der fehlenden Erstattungsfähigkeit von Naturarzneimitteln eher verschreibungspflichtige, chemiebasierte Medikamente verordnet würden, obwohl Naturarzneimittel meist preisgünstiger sind. Es soll über Möglichkeiten einer Korrektur der grundsätzlichen Herausnahme der Naturarzneimittel aus der Erstattungspflicht nachgedacht werden.
Ein "Sturm der Entrüstung" richtete sich gegen die Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes zum 1. Juli 2005 seitens der Rentner. Viele Petenten gingen irrtümlich davon aus, dass dieser zusätzliche Beitragssatz allein auf das Krankengeld entfalle, das sie als Rentner nicht erhalten können. Hier erfolgte eine Aufklärung dahingehend, dass zum einen dieser zusätzliche Beitragssatz nicht nur der Finanzierung des Krankengeldes, sondern aller Leistungen der Krankenkasse dient. Zum anderen wurde klargestellt, dass die Rentner vom Solidarsystem in großem Umfang profitieren, da ihre eigenen Beitragsleistungen nur ca. 40 Prozent der für sie entstandenen Kosten decken. Hier erwartet der Ausschuss auch von den Rentnern ihren Beitrag zur Solidargemeinschaft.
Ein Problem, das immer mehr Bürger bedrückt, ist der Verlust des Krankenversicherungsschutzes. Insgesamt dürften zwischenzeitlich ungefähr 300.000 Menschen betroffen sein. An den Petitionsausschuss wurde daher häufig das Anliegen herangetragen, für einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz zu sorgen. Bei der bestehenden Rechtslage kann in der Regel nicht weitergeholfen werden, da einerseits die private Krankenversicherung zu teuer ist oder wegen hoher Gesundheitsrisiken nicht abgeschlossen werden kann. Andererseits kann zum Schutz der Solidargemeinschaft aber auch keine Aufnahme in die risikounabhängige, einkommensabhängige – d.h. von der Solidargemeinschaft finanzierte – gesetzliche Krankenversicherung erfolgen. Hier sieht der Petitionsausschuss dringenden Reformbedarf. Daher wurden zahlreiche der hierzu eingegangenen Petitionen dem BMG als Material für das geplante Reformvorhaben überwiesen sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zugeleitet.
Ein weiterer Eingabenschwerpunkt ergab sich nach wie vor aus dem Zusammentreffen von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, dessen Problematik sich in unterschiedlichen Konstellationen zeigt. So betraf eine Variante die bereits angesprochene beschwerdeträchtige Problematik, dass freiwillig versicherte Beamte für ihre Krankenversicherungsbeiträge keinen Zuschuss erhalten. Ob hier mit der Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zur privaten Krankenversicherung tatsächlich weitergeholfen werden kann, bleibt abzuwarten.
Durch das GMG wurde hier noch eine weitere Problematik geschaffen, die einen weiteren Themenschwerpunkt darstellte.
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Soziale Sicherung) (nunmehr: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Soziales))
Zum Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gingen im Berichtsjahr rund 5.300 Eingaben beim Petitionsausschuss ein; rund 30.300 Personen unterstützten im Rahmen von Massen- und Sammelpetitionen die Eingaben in dieser Rubrik. Insgesamt waren dies 2.000 mehr als im Vorjahr.
Am Anfang des Berichtsjahres wurde über zahlreiche Petitionen entschieden, die sich gegen bestimmte Konsolidierungsmaßnahmen aufgrund der Ende 2003 und Mitte 2004 beschlossenen Rentenreformgesetze richteten und die im Vorjahr nicht mehr abschließend bearbeitet werden konnten. Insbesondere war gefordert worden, den weiteren Abbau von Sozialleistungen verbunden mit einer einseitigen Belastung älterer Menschen zu verhindern und die Rechtsansprüche der heutigen Rentner nicht aufs Spiel zu setzen; dabei sollten der Generationenvertrag aufrecht erhalten bleiben sowie alle Bürger in die Versicherungspflicht einbezogen und versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanziert werden. Darüber hinaus war im Einzelnen die Verlegung der Rentenauszahlung auf das Monatsende, der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor bei künftigen Rentenanpassungen und die gesetzliche Vertrauensschutzregelung für die Anhebung der Altersgrenze, für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in den Jahren 2006 bis 2008 kritisiert worden. Der Petitionsausschuss sah nach sorgfältiger Prüfung unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber verfolgten Motive keine Möglichkeit, diese Anliegen zu unterstützen.
Zahlreiche Petenten wandten sich dagegen, dass es auch im Jahre 2005 – wie im Vorjahr – keine Rentenanpassung gab. Dies ist in erster Linie auf den erstmals angewendeten Nachhaltigkeitsfaktor zurückzuführen, der die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Leistungsbeziehern und versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Anpassung der Renten und damit sowohl die Auswirkungen der verlängerten Lebenserwartung als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einem Teil auf die Rentner überträgt. Eine vom Gesetzgeber zusätzlich eingeführte Schutzklausel verhindert, dass dieser Faktor zusammen mit den Wirkungen der übrigen anpassungsdämpfenden Faktoren der Anpassungsformel zu einer Minusanpassung der Renten führt. Der Petitionsausschuss sah sich bei allem Verständnis für den Verdruss der Petenten angesichts der angespannten finanziellen Situation der Rentenfinanzen nicht in der Lage, eine Rentenanpassung für 2005 zu befürworten.
Zu der Forderung, insbesondere für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen der ehemaligen DDR bzw. in Betrieben mit so genannter spezieller Produktion einen besonderen Steigerungssatz von 1,5 v. H. für Fälle mit Rentenbeginn nach dem 31. Dezember 1996 anzuerkennen, erreichten den Petitionsausschuss weiterhin viele Eingaben aus den neuen Bundesländern. Die im Rahmen des § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erbetene Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der FDP „Für eine gerechte Versorgungsregelung für das ehemalige mittlere medizinische Personal in den neuen Ländern“ (Bundestags-Drucksache 15/842) hat der damalige Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung bis zum Ende der 15. Wahlperiode nicht mehr abgegeben. Eine abschließende Behandlung der Eingaben war dem im November 2005 konstituierten Petitionsausschuss der 16. Wahlperiode bis zum Ende des Berichtsjahres nicht mehr möglich.
Zahlreiche ehemalige Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR hatten sich über die Modalitäten der Überführung ihrer Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung beschwert und eine rückwirkende Anerkennung dieser Ansprüche, insbesondere auch des besonderen Steigerungssatzes von 1,5 v. H., gefordert. Diese Eingaben wurden vom Petitionsausschuss im Berichtsjahr abschließend beraten. Er kam dabei unter Abwägung der von den Petenten und den zuständigen Fachministerien vorgetragenen Argumente zu dem Ergebnis, dass die in den Petitionen angeregten Rechtsänderungen nicht befürwortet werden können.
Auch die Eingaben mehrerer Petenten, die die Ungleichbehandlung der Akademiker in den neuen Bundesländern hinsichtlich ihrer Altersversorgung kritisiert hatten, konnten vom Petitionsausschuss nunmehr abschließend behandelt werden. Der Ausschuss kam nach eingehender Prüfung der von den Akademikern im Einzelnen vorgetragenen rentenrechtlichen Anliegen zu dem Ergebnis, dass er vor allem angesichts der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 28. April 1999 ausdrücklich gebilligten Systementscheidung des Gesetzgebers nichts zugunsten der Petenten veranlassen kann.
Die ablehnenden Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses sowohl zu den Petitionen der ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post als auch zu den Petitionen der Akademiker ergingen jeweils mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP.
Auf der Agenda des Petitionsausschusses stehen nach wie vor die in zahlreichen Eingaben aus den neuen Bundesländern vorgetragenen Forderungen auf Einbeziehung weiterer Berufe – z.B. Diplom-Chemiker – in das Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz und auf Präzisierung der hierfür maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Dieses Anliegen wurde vom Petitionsausschuss umfassend geprüft, konnte allerdings im Berichtsjahr nicht mehr abschließend beraten werden.
Bereits in den letzten beiden Monaten des Jahres 2004 war der Petitionsausschuss von einer Flut von Petitionen ehemaliger Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR überschwemmt worden, was sich in der ersten Hälfte des Berichtsjahres nahtlos fortsetzte. Die Petenten beklagten das Fortbestehen einer „rentenrechtlichen Diskriminierung“ und forderten - unter Bezug auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2004, mit dem das Gericht rentenrechtliche Regelungen zur Berücksichtigung höherer Verdienste, die besondere Personenkreise in leitenden Funktionen der ehemaligen DDR erzielt hatten, für verfassungswidrig erklärt hatte - eine Regelung, die auch für sie die rentenrechtliche Berücksichtigung der oberhalb des Durchschnittsverdienstes liegenden Entgeltteile zulässt. Auch mit dieser Problematik hat sich der Petitionsausschuss eingehend beschäftigt, ohne dass die hierzu eingegangenen Petitionen bis zum Ende des Berichtsjahres einer abschließenden Beratung zugeführt werden konnten.
Ebenfalls nicht mehr abschließend behandelt werden konnten mehrere Eingaben von stellvertretenden Ministern der ehemaligen DDR und auch von Ersten und Zweiten Sekretären von SED-Kreisleitungen. Diese Petenten beriefen sich ausdrücklich auf den o. a. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2004 und kritisierten, dass der von den damaligen Koalitionsfraktionen auf der Bundestags-Drucksache 15/5314 eingebrachte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG, inzwischen am 21. Juni 2005 als Gesetz verkündet) für bestimmte Personengruppen an der Begrenzung der Arbeitsverdienste auf einen Entgeltpunkt im Rahmen der Rentenberechnung festhalte und damit den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nicht vollständig erfülle.
Gegenüber den Vorjahren stieg im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung die Zahl der Petitionen weiter an.
Hier waren rund 140 Eingaben, 10 v. H. mehr als im Jahr 2004, zu verzeichnen.
Dabei bildeten Beschwerden über die Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch Geldleistungen nach wie vor den Schwerpunkt.
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen
(nunmehr: Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung)
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das bis zum Ende der 15. Legislaturperiode Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hieß, stieg die Anzahl der Petitionen von 736 im Jahre 2004 um 71 auf 807 Eingaben im Jahre 2005.
Schwerpunkt der Eingaben war – wie in den Vorjahren – der Verkehrsbereich, zu dem der Straßenverkehr, das Eisenbahnwesen, die Wasserstraßen und aber auch die Schiff- und die Luftfahrt zählen.
Die zahlreichen in den vergangenen Jahren eingegangenen Eingaben, in denen sich Bürger oder deren Initiativen gegen oder für Straßenbauvorhaben des Bundes aussprachen, konnten – nachdem der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des entsprechenden Fachausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach § 109 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eingeholt hatte – zum großen Teil im Jahre 2005 abgeschlossen werden. Aufgrund fehlender Finanzmittel war es oftmals nicht möglich, dem Wunsch der Petenten nach Ausbau bestimmter Straßen, Ortsumgehungen oder Brücken Rechnung zu tragen. Auch den Eingaben, die sich aus ganz verschiedenen Gründen gegen den weiteren Ausbau von Straßen richteten, konnte aufgrund übergeordneter Interessen in der Regel nicht entsprochen werden.
Soweit sich Petitionen auf wirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Straßenzustandes in bestimmten Orten bezogen, waren diese an den jeweiligen Landtag abzugeben. So traf dies z. B. auf zahlreiche Petitionen zu, in denen eine Verbesserung des Straßenzustandes der Landesstraße 167 in der Gemeinde Kabelsketal/Ortsteil Dieskau gefordert wurde; diese wurden an den Petitionsausschuss des Landtages Sachsen-Anhalt weitergeleitet.
Im Bereich des Straßenverkehrswesens unterbreiteten Petenten diverse Vorschläge zur Veränderung der Straßenverkehrsordnung oder straßenrechtlicher Vorschriften. Immer wieder tauchte z. B. die Forderung nach Einführung der 0,0-Promille-Grenze für alle Verkehrsteilnehmer auf. Auch wurde gefordert, Radfahrer und Fußgänger bei Dunkelheit zum Tragen von Sicherheitswesten mit Lichtstreifen zu verpflichten.
Sofern sich Petenten wegen der Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die örtliche Polizei an den Petitionsausschuss wandten, sind diese Petitionen an die Petitionsausschüsse des jeweiligen Landtages abgegeben worden. Dies betrifft auch Petitionen zu individuellen Führerscheinangelegenheiten. Wie auch in den Vorjahren wurden Tempolimits auf Autobahnen bzw. bundeseinheitliche Regelungen für das Parken von Schwerbehinderten vorgeschlagen. Diesen Vorschlägen konnte der Petitionsausschuss meist nicht folgen, da überzeugende Gründe gegen ihre Einführung sprachen.
Im Bereich des Eisenbahnwesens betrafen die Eingaben schwerpunktmäßig die Deutsche Bahn AG (DB AG). Die Petitionen bezogen sich insbesondere auf den allgemeinen Service – wie z. B. überlange Warteschlangen an Fahrkartenschaltern –, auf Verspätungen und den Ausfall von Zügen oder das Preissystem.
Leider hat in diesem Zusammenhang der Petitionsausschuss kaum Einflussmöglichkeiten. Die DB AG ist bei derartigen Entscheidungen nicht anders zu behandeln als jedes andere im Wettbewerb stehende Wirtschaftsunternehmen. Ein Eingriff in den operativen Entscheidungsbereich ist aus rechtlichen Gründen weder dem Bund noch Dritten möglich.
Deshalb wurden auch die Verfahren zu mehreren Petitionen, in denen die Verschrottung von voll funktionsfähigen Waggons und Lokomotiven durch die DB AG beanstandet wurde, obwohl es Interessenten gäbe, die diese Fahrzeuge zu marktgerechten Preisen kaufen wollten, vom Petitionsausschuss abgeschlossen.
Im Bereich der Luftfahrt drehten sich die Petitionen insbesondere um den geplanten Bau von Flughäfen und von Flughäfen ausgehenden Lärm und gegen die Verschärfung der Tauglichkeitsbedingungen für Segelflug-, Motorsegler- und Motorflugpiloten nach einer neuen Richtlinie.
Zahlreiche Eingaben gab es auch zum Ausbau und zu dem Betrieb von Wasserstraßen. Die meisten Eingaben richteten sich gegen den Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen. In diesen Fällen wurde vom Petitionsausschuss auf die entsprechend durchzuführenden Raumordnungsverfahren verwiesen.
Im Hinblick auf den Bereich Raumordnung, Bauplanung und Bauwesen gab es wiederum zahlreiche Petitionen, in denen sich die Petenten gegen den geplanten Abriss des Palastes der Republik und für eine erneute Diskussion über die künftige historische Stadtmitte einsetzten. Der Petitionsausschuss wird diese jedoch erst im Jahre 2006 abschließend beraten.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Die nach wie vor hohe Zahl von 193 Petitionen im Berichtsjahr 2005 belegt das ungebrochene Interesse, das dem Themenkreis "Umwelt" entgegengebracht wird.
Zahlenmäßig bilden Eingaben enttäuschter Investoren einen Schwerpunkt, denen für ihre Solarstromanlagen keine Fördermittel bewilligt werden konnten oder deren Förderbescheid zurückgenommen werden musste. Der Petitionsausschuss stellte im Verlauf seiner Prüfungen fest, dass in einer Reihe dieser Fälle der Erwerb der Anlage bereits vor der Antragstellung erfolgt war. Dies schließt nach den Förderrichtlinien die Förderung der Anlage zwingend aus. Den häufigen Bitten um eine Ausnahmeregelung im Einzelfall konnte der Ausschuss nicht entsprechen, auch um keine Präzedenzwirkung auszulösen.
In fachlicher Hinsicht war das Berichtsjahr durch einige sehr umfassende und prüfungsintensive Eingaben zum Atomrecht mit Blick auf die Rechtmäßigkeit des Betriebs von Atomanlagen, zum Naturschutzrecht mit Blick auf die in Kraft getretene so genannte Hybridverordnung für Greifvögel, zum Strahlenschutzrecht mit den Themen Mobilfunkstrahlung und Jugendschutz im Zusammenhang mit Sonnenbänken geprägt.
Im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien ereichten den Ausschuss zudem mehrere Eingaben, die sich der Nutzung der Windenergie befassten.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Wie bereits in den Vorjahren bildeten auch in diesem Berichtszeitraum bei den insgesamt 200 Eingaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Beschwerden über die Rückzahlung der in Darlehensform gewährten Ausbildungsförderung den Schwerpunkt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger kritisierten die Ablehnung der Förderung ihres Zweit- oder Aufbaustudiums. In diesem Zusammenhang wurde regelmäßig auch die Verfahrensweise und Beratung durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung kritisiert. Der Petitionsausschuss konnte bei seiner Prüfung jedoch in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle weder eine fehlerhafte Beurteilung der Förderangelegenheit noch eine unzureichende Beratung durch das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung feststellen.
Die Neuordnung des Bildungswesens war ebenso wie die Verbesserung der Qualität des deutschen Bildungssystems ein Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger veranlasste, ihre Ideen und Vorschläge dem Petitionsausschuss zu übermitteln. Über den Petitionsausschuss fanden manche dieser Anregungen Eingang in den parlamentarischen Meinungsbildungsprozess.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Den Petitionsausschuss erreichten im Berichtszeitraum insgesamt nur 8 Eingaben zu diesem Geschäftsbereich. Darin wurden Fragen der Personalpolitik sowie entwicklungspolitische