Mindesturlaub für Seeleute auf 30 Kalendertage festlegen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will den gesetzlichen Mindesturlaub für Seeleute auf 30 Kalendertage festlegen. Dazu hat sie den Entwurf einer Änderung des Seemannsgesetzes ( 15/4638) vorgelegt. Der Mindesturlaub liege damit weiterhin deutlich unter dem Urlaubsanspruch nach dem Manteltarifvertrag für die Deutsche Seeschifffahrt, der auf nahezu alle Heuerverhältnisse angewendet werde. Darüber hinaus soll festgelegt werden, dass Seeleute bei Beendigung des Heuerverhältnisses und bei einer Insolvenz des Reeders Anspruch darauf haben, nach Hause gebracht zu werden. Ausländische Seeleute dürften beanspruchen, in ihre Heimat zu gelangen. Wenn der Reeder seinen Verpflichtungen nicht nachkomme, müssten die deutschen Konsulate in ihrer Eigenschaft als Seemannsämter in Vorleistung treten. Die Auslagen könnten anschließend vom Reeder zurückverlangt werden. Ein fiskalisches Risiko sieht die Bundesregierung nicht, da der Verband Deutscher Reeder bereit sei, die Kosten zu übernehmen, die nicht von den Reedern eingetrieben werden könnten. Dazu sei eine Vereinbarung mit dem Reederverband geschlossen worden. Ferner ist beabsichtigt, das aus dem Jahr 1902 stammende Gesetz über die Verpflichtung der Handelsschiffe zur Mitnahme heim zu schaffender Seeleute aufzuheben. Bereits seit vielen Jahren seien praktische Anwendungsfälle nicht mehr vorgekommen, heißt es zur Begründung.
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