Petitionsausschuss
Berlin: (hib/MIK) Für mehr Lärmschutz an Schienenwegen
hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am
Mittwochmorgen einvernehmlich, die zu Grunde liegende Eingabe der
Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen. Mit
ihrer Eingabe beschweren sich die Petenten über den ihrer
Meinung nach unzureichenden Umfang von aktiven
Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke Hannover - Bremen
in der Ortsdurchfahrt Verden-Dauelsen. Zwar sei die Ortsdurchfahrt
als Härtefall in das Sonderprogramm der Bundesregierung
"Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen" aufgenommen worden,
jedoch erhielt entgegen der Planungen der Bahn, die den betroffenen
Anwohnern bei einer Bürgerversammlung vorgestellt worden
waren, ein Teilabschnitt von 350 Metern Länge keine
Lärmschutzwand. Hier bestehe nach Fertigstellung der
Bauarbeiten nunmehr eine einseitige Unterbrechung der ansonsten
durchgehenden Wände. Die Petenten sind der Auffassung, dass
diese Lücke geschlossen werden muss. Gerade in diesem Teil
seien die Anwohner besonders von Bahnlärm betroffen. Lediglich
passiver Lärmschutz für einige wenige Gebäude seien
nicht akzeptabel. Sie verweisen darauf, dass sie auf die
öffentlich vorgestellten Plan der Bahn vertraut hätten,
der auch dort eine Lärmschutzwand vorsah. In der vom
Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird dargelegt, dass es
sich bei der Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes um eine
freiwillige Leistung handele, auf die keinerlei Rechtsanspruch
bestehe. Weiter führt das Ministerium aus, dass das
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) jeweils eine Nutzen-Kosten-Prüfung
durchführe, um eine sparsame Verwendung der Mittel zu
gewährleisten. Entscheidendes Kriterium sei dabei das
Maß und der Umfang der Überschreitung der für die
Lärmsanierung geltenden Grenzwerte von 70 dbA am Tag und 60
dbA in der Nacht. Die entsprechenden Untersuchungen hätten
ergeben, dass in dem Teilabschnitt nur sechs Wohnhäuser von
Grenzwertüberschreitungen betroffen seien. Angesichts der
geringen Anzahl Betroffener und den "erheblichen" Kosten für
den Bau einer Lärmschutzwand im Vergleich zum Einbau von
Schallschutzfenstern in den betroffenen Gebäuden sei hier die
Finanzierung einer Lärmschutzwand mit Bundesmitteln nicht mehr
möglich. Da die Petenten von einer weitaus höheren Anzahl
von Betroffenen ausgehen, führte der Petitionsausschuss einen
Ortstermin durch. Dabei konnte sich der Ausschuss von einer
erheblichen Lärmbelästigung überzeugen. Bei diesem
Gespräch mit den Petenten stellte sich heraus, dass diese
offenbar bei der Vorstellung der Planungen nicht deutlich genug auf
den Finanzierungsvorbehalt und die damit verbundene Prüfung
durch den EBA hingewiesen wurden. Deshalb setzt sich der
Petitionsausschuss nachhaltig für den Bau der
Lärmschutzwand ein. Es handele sich um eine stark befahre
Bahnstrecke und die Lärmbelästigung sei sehr hoch. Eine
Lärmschutzwand in diesem Bereich würde auch einem
dahinter und höher gelegenen Wohngebiet mit rund 150
Einwohnern zu Gute kommen. Vor allem aber war der Ausschuss der
Überzeugung, dass das Vertrauen der Bürger in die
Umsetzung der vorgestellten Pläne nicht enttäuscht werden
dürfe.
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