Regierung begründet Zuständigkeitsverlagerung zur Kulturbeauftragten
Berlin: (hib/MEM) Die Zusammenfassung einiger Zuständigkeiten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur in das Ressort der Beauftragten für Kultur und Medien ist für einen Geschichtsverbund SED-Unrecht sinnvoll. So begründet die Regierung die Zuständigkeitsverlagerung in ihrer Antwort ( 15/5083) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/4958). Die Änderung von Ressortzuständigkeiten unterliege der Organisationsgewalt des Bundeskanzlers. Sie sei mit allen Beteiligten erörtert worden. Auf die Frage, ob die Regierung die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung und einer Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes sieht, antwortet diese, dass für Änderungen von Ressortzuständigkeiten das im Zuständigkeitsanpassungsgesetz geregelte Verfahren zur Verfügung stehe. Danach ist eine Neuregelung durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums der Justiz möglich und ausreichend. Darüber hinausgehende Änderungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes stünden gegenwärtig nicht an.
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