hib-Meldung
122/2005
Datum: 26.04.2005
heute im Bundestag - 26.04.2005
Bundesregierung: Hauptstadtkulturvertrag regelt Zuständigkeiten präziser
15/5278) auf eine Große Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4208). Demnach finanziere der Bund
kulturelle Einrichtungen und Projekte, wenn ein Gesetzesauftrag
bzw. ein gesamtstaatliches Interesse besteht oder wenn der
spezielle Repräsentationscharakter der Hauptstadt
hervorzuheben ist. Die Bundesregierung verweist insbesondere auf
Veranstaltungen, die der europäischen Integration sowie der
"Einbindung in internationale Kooperationen und Netzwerke" dienlich
sind. Eine sinnvolle definitorische Bestimmung zwischen
"Hauptstadtkultur" und "Kultur in der Hauptstadt" lasse sich jedoch
nicht treffen, da Bund und Land eng miteinander kooperieren. So
würde eine mögliche Verantwortungsteilung - wie
während der Föderalismusdiskussion vorgeschlagen -
"unserer Kulturnation irreversible Schäden zufügen".
Für das Jahr 2004 beziffert die Regierung die
Gesamtaufwendungen des Bundes für kulturelle Einrichtungen und
Projekte in Berlin auf 428 Millionen Euro, wobei allein der
"Stiftung Preußischer Kulturbesitz" 175 Millionen Euro sowie
der Deutschen Welle 90 Millionen Euro zuteil wurden. Damit betrage
der Anteil der Hauptstadt an der bundesweiten Kulturförderung
rund 47 Prozent. Zudem sei im vorigen Jahr der Kulturetat Berlins
um gut 22 Millionen Euro durch den Bund entlastet worden, so die
Antwort. Weiterhin beteilige sich die Bundesregierung jährlich
mit 10 Millionen Euro am Hauptstadtkulturfonds. Die Mittel aus
diesem Fonds würden "unter Berücksichtigung des Votums
einer unabhängigen Jury" bereitgestellt und zugleich von der
Geschäftsstelle des Fonds auf ihre "zweckentsprechende und
wirtschaftliche" Verwendung hin geprüft. Zur Frage der
Liberalen nach welchen Kriterien diese Vergabe erfolgt, verweist
die Regierung auf den Vertrag zur Kulturfinanzierung in der
Bundeshauptstadt 2001 bis 2004 und gibt exemplarisch an, dass der
Hauptstadtkulturfonds keine Mittel für Restaurierungen und
Bauinvestitionen bereitstellt.
Berlin: (hib/MMÜ) Der Hauptstadtkulturvertrag vom Dezember
2003 sorgt zwischen dem Bund und dem Land Berlin für eine
"präzisere Zuständigkeitsregelung" in kulturellen
Belangen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_122/02