Dienstleistungsfreiheit nach der EU-Osterweiterung im Visier
Berlin: (hib/VOM) Die Dienstleistungsfreiheit nach der Osterweiterung der Europäischen Union (EU) steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/5407). In der aktuellen Debatte um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der EU-Dienstleistungsfreiheit sei die Bundesregierung gefordert, so die Union, zunächst die Sachlage zu klären. Die Abgeordneten fragen, wie viele Dienstleistungsunternehmen aus den neuen EU-Staaten sich seit dem 1. Mai vergangenen Jahres in Deutschland niedergelassen haben, wie viele grenzüberschreitende Dienstleistungen anbieten und wie die Regierung die Entwicklung des Dienstleistungsangebots aus diesen Staaten bewertet. Die Regierung soll das Marktpotenzial in den neuen EU-Mitgliedsländern für deutsche Unternehmen beurteilen und zur "Verdrängung" deutscher Arbeitnehmer Stellung nehmen. So will die Fraktion erfahren, ob es zu einer solchen Verdrängung durch Dienstleistungsunternehmen aus den neuen EU-Staaten kommt und in welchem Ausmaß die Verlagerung einzelner Produktionsabläufe ins Ausland verhindert werden konnte, indem auf ausländische Dienstleister in Deutschland zurückgegriffen wurde. Die Union nimmt darüber hinaus die Probleme beim Vollzug und der Kontrolle der Dienstleistungsfreiheit in den Blick und erkundigt sich nach dem politischen Handlungsbedarf. So soll die Regierung mitteilen, welche Formen der Zusammenarbeit sie zwischen den für die Kontrolle von Dienstleistungsunternehmen aus den neuen EU-Staaten zuständigen deutschen Behörden und den Herkunftsländern in die Wege leiten will.
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