FDP will Tarifvertrags- und Mitbestimmungsrecht ändern
Berlin: (hib/VOM) "Vorfahrt für Arbeit - Neue Chancen für Arbeitsplätze und Investitionen durch weniger Funktionärsrechte" hat die FDP-Fraktion einen Antrag ( 15/5458) überschrieben. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Tarifvertragsgesetz, das Mitbestimmungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz zu ändern. So sollte der Tarifvertrag zum Ziel haben, auch die Beschäftigungserhaltung und -förderung zu beachten. Die Bindungswirkung eines Entgelttarifvertrages sollte auf maximal ein halbes Jahr, eines Manteltarifvertrages auf maximal ein Jahr nach Austritt eines Unternehmers aus dem Arbeitgeberverband befristet werden. Die jetzige Regelung bewirke, so die Fraktion, dass Unternehmen vor allem bei Manteltarifverträgen über Jahre hinweg an die Tarifregelungen gebunden blieben, auch wenn die den Manteltarifverträgen zugrunde liegenden Prognosen von den betrieblichen Entwicklungen abwichen. Die betriebliche Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen würde dadurch erleichtert, da Arbeitgeber und Betriebsrat nach Austritt des Unternehmers aus dem Arbeitgeberverband schneller vom Tarifvorrang des Betriebsverfassungsgesetzes befreit seien und die mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten eigenständig regeln könnten.
Das so genannte Günstigkeitsprinzip des Tarifvertragsgesetzes muss nach Ansicht der Liberalen so ergänzt werden, dass sich ein Lohnverzicht eines Arbeitnehmers oder eine längere Arbeitszeit dann als günstiger darstellen, wenn dies den Erhalt des Arbeitsplatzes sichert oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze ermöglicht und der Betriebsrat oder 75 Prozent der abstimmenden Mitarbeiter dem zugestimmt haben. Bisher werde das Prinzip so ausgelegt, dass höhere Löhne und kürzere Arbeitszeiten als günstiger eingestuft werden. Vom Tarifvertrag abweichende Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene sollten künftig zwischen Unternehmen und Belegschaft möglich sein, wenn sie freiwillig geschlossen werden und 75 Prozent der Mitarbeiter zugestimmt haben. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen sei abzuschaffen, heißt es weiter. Warnstreiks dürften erst zugelassen werden, wenn ihnen ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vorausgegangen ist. Darüber hinaus will die FDP die paritätische Mitbestimmung abschaffen und zur Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer auch in Konzernen mit mehr als 2.000 Beschäftigten zurückkehren. Zudem sollten abweichende Lösungen auf dem Verhandlungsweg zwischen Unternehmensführung und Belegschaft möglich werden. Schließlich will die Fraktion das Gewerkschaftsprivileg bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates von Kapitalgesellschaften beseitigen.
Zur Begründung heißt es, die in der Wirtschaft gelegentlich geforderte völlige Abschaffung der Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat schieße wegen der "unbestreitbaren Vorteile der Unternehmensmitbestimmung" über das Ziel hinaus. Allerdings lasse sich die Arbeitnehmerbeteiligung mit weniger Kosten erreichen. Der hohe Betriebsfrieden in Deutschland werde vielfach als Ergebnis der Arbeitnehmermitbestimmung gesehen. Doch seien diese Vorteile teuer erkauft. Die Parität bedeute einen faktischen Konsenszwang bei Aufsichtsratsentscheidungen. Damit würden die Kontrollrechte der Kapitalgeber in deutschen Aufsichtsräten im internationalen Vergleich am stärksten beschränkt, so die FDP.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker
Müller, Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.