Experten: Geplante Körperschaftsteuersenkung ein Signal für Investoren
Berlin: (hib/VOM) Auf allgemeine Zustimmung ist die geplante Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 19 Prozent am Mittwochmittag bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses gestoßen. Gegenstand der noch laufenden Anhörung sind die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen ( 15/5554, 15/5601) und zur Sicherung der Unternehmensnachfolge ( 15/5555, 15/5603) sowie die Gesetzentwürfe der CDU/CSU ( 15/5488) und des Bundesrates ( 15/5604) zur Sicherung der Unternehmensnachfolge.
Der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken wies darauf hin, dass Deutschland in Europa die höchsten nominalen Steuersätze und auch die höchste durchschnittliche Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften aufweist. Dies habe negative Auswirkungen auf die gewerblichen Kunden der Banken. Mit dem Gesetzentwurf habe die Regierung "Zwischenschritte mit Signalcharakter" vorgeschlagen. Kritik äußerte der Bankenverband allerdings an der Gegenfinanzierung. Zur geplanten Ausweitung der Mindestgewinnbesteuerung hieß es, diese Besteuerung gehöre generell abgeschafft und nicht noch ausgeweitet. Die Bankenvertreter wandten sich auch gegen eine Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens (50 Prozent als Bemessungsgrundlage für die Dividendenbesteuerung) durch Einführung einer 63-prozentigen Bemessungsgrundlage. Sie forderten dazu auf, das Gesetz nicht zu zerreden, sondern noch in dieser Wahlperiode zu verabschieden. Ähnlich argumentierte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK): "Die Maßnahme muss kommen", hieß es. Die Unternehmen hätten Erwartungen. Wenn die Ankündigungen der Bundesregierung nicht umgesetzt würden, wäre dies ein "Vertrauensverlust bei den Investoren". Einen längeren Stillstand könne sich das Land nicht mehr leisten.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach von einem "Signal für Auslandsinvestoren". Er plädierte vor allem dafür, die Anteilseigner von Kapitalgesellschaften, die höher belastet seien als andere Eigentümer, zu entlasten. Die amerikanische Handelskammer in Deutschland (American Chamber of Commerce) wandte sich gegen die vorgesehene Ausweitung der Mindestgewinnbesteuerung. Die kurzfristigen Mehreinnahmen reichten nicht aus, um den dadurch hervorgerufenen negativen Effekt auszugleichen. Auch die Bundessteuerberaterkammer nannte diese Art der Gegenfinanzierung "eher kontraproduktiv". Deutschland brauche dringend eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung. Die Mindestgewinnbesteuerung sei aus systematischen Gründen abzulehnen, weil sie zur Verfassungswidrigkeit führen könne. Der Bund der Steuerzahler begrüßte das Gesetzesvorhaben als ersten Schritt zu einer umfassenden Steuerreform. Mit der Mindestgewinnbesteuerung werde allerdings vom Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit abgewichen. Demgegenüber relativierte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Bedeutung des Körperschaftsteuersatzes für Investoren. Ein Unternehmen investiere nicht wegen des Steuersatzes, sondern weil es sich langfristig höhere Erträge erhoffe.
Im weiteren Verlauf der Anhörung am heutigen Nachmittag geht es um die geplanten Regelungen zur Entlastung des Mittelstandes von der Erbschaftsteuer.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker
Müller, Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.