hib-Meldung
186/2005
Datum: 08.07.2005
heute im Bundestag - 08.07.2005
Für Aufhebung der EU-Altöl-Richtlinie
15/5893) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/5772) begründet sie ihre Haltung damit,
dass mit der Aufhebung der Richtlinie eine Entlastung der davon
betroffenen Wirtschaft sowie der Vollzugsbehörden verbunden
sei, da damit die Pflicht zur Aufbereitung von Altöl entfalle.
Die Regierung beruft sich auf eine Vielzahl von Studien, die eine
stoffliche Aufarbeitung von Altöl gegenüber dem
Verbrennen nicht als ökologisch vorteilhafter einstufen.
Würden "reale Verhältnisse" zugrunde gelegt, so
ergäben weder die Aufbereitung noch das Verbrennen von
Altöl eindeutige Vorteile in allen wichtigen
Umweltwirkungskriterien. Damit widerspricht die Regierung der FDP,
die das Ergebnis einer Studie zu dem Thema so zusammengefasst
hatte, dass die Grundölherstellung aus Altöl
gegenüber der Verbrennung ökologisch günstiger sei.
Aus ihrer Sicht wirft die Studie viele Fragen auf und geht
teilweise von "unrealistischen Szenarien" aus. Eine eindeutig
ökologische Rangfolge zugunsten der Aufbereitung von
Altöl könne "bei realistischen Bedingungen" nicht aus
dieser Studie abgeleitet werden. Sie komme in der Tendenz zum
gleichen Ergebnis wie die Ökobilanz des Umweltbundesamtes,
wenn man davon ausgehe, dass Altöle weniger als zehn Prozent
Anteile an synthetischen und halbsynthetischen Motorenölen
enthalten.
Berlin: (hib/SAS) Im Lichte des derzeitigen EU-Altölrechts
hält die Bundesregierung nach eigenen Angaben weitere
gesetzgeberische Eingriffe in den Altölmarkt für nicht
erforderlich, sondern unterstützt Forderungen, die
EU-Altöl-Richtlinie aufzuheben. In ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_186/04