Bundeswahlausschuss
Berlin: (hib/BOB) Der Bundeswahlausschuss hat am Freitagmittag acht
Parteien zur Bundestagswahl (aller Voraussicht nach am 18.
September) zugelassen, die im Bundestag oder in einem Landtag seit
der jeweils letzten Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge
ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten
sind. Es handelt dabei um die Sozialdemokratische Partei (SPD), um
die Christlich-Demokratische Union (CDU), um die Christlich-Soziale
Union (CSU), um Bündnis 90/Die Grünen, um die Freie
Demokratische Partei (FDP), um die Linkspartei (bisher PDS), um die
Deutsche Volksunion (DVU) und um die National-Demokratische Partei
Deutschlands (NPD). Ferner entscheidet der Wahlausschuss in der bei
Redaktionsschluss noch andauernden Sitzung über 55 sonstige
Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter Johann Hahlen ihre
Beteiligung an der Bundestagswahl 2005 angezeigt haben. Dazu ist
eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften
erforderlich. Erst mit der Anerkennung als Partei - die
ausschließlich für die bevorstehende Bundestagswahl gilt
- erhält eine Vereinigung das Recht, Landeslisten bei den
Landeswahlleitern einzureichen. Am 25. August wird der
Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden gegen die
Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste entscheiden.
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