Beschleunigte Verkehrswegeplanung um ein Jahr bis Ende 2006 verlängern
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will, dass das zum Jahresende auslaufende Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz um ein Jahr bis Ende 2006 verlängert wird. Dazu hat er einen Gesetzentwurf ( 16/45) vorgelegt. Durch das auf die neuen Länder beschränkte und zeitlich befristete Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz aus dem Jahre 1991 sollte der Ausbau der Verkehrswege im Osten forciert werden. Von den weiterhin nur in den neuen Ländern geltenden Sonderregelungen dieses Gesetzes nennt die Länderkammer besonders die Beschränkung des Rechtswegs für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse auf die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Damit wird im Vergleich zu den Verfahren in den alten Bundesländern eine um etwa zwei Jahre schnellere gerichtliche Nachprüfung erreicht. Da die zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West erforderlichen Infrastrukturvorhaben noch immer nicht alle auf den Weg gebracht sind, hält der Bundesrat die Verlängerung des Gesetzes über dieses Jahr hinaus für angebracht. Sollte es nicht zu dieser Verlängerung kommen, würde ab 2006 beispielsweise der Instanzenzug in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten wieder eröffnet. Erhebliche Verzögerungen bei den erforderlichen Infrastrukturvorhaben und ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand sowie höhere Kosten seien zu erwarten. Fast alle Vorhaben beinhalteten besonders konfliktträchtige Abschnitte, sodass Klageverfahren zu erwarten seien, argumentiert der Bundesrat.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf ab. Sie habe mit ihrem im Mai beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben deutlich gemacht, dass sie diese Planungsverfahren in ganz Deutschland vereinfachen und zügiger gestalten will. Außerdem rechne sie nach wie vor damit, dass dieses Gesetz zum 1. Januar 2006 in Kraft treten kann. Jetzt das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz noch einmal zu verlängern, würde die rasche Verabschiedung ihres Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetzes für ganz Deutschland in Frage stellen und damit Planungsverfahren verzögern, so die Regierung.
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