Im Bundestag notiert: Rentensicherung von geschiedenen Frauen in Ostdeutschland
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf bei der Rentensicherung von geschiedenen Frauen in Ostdeutschland. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage ( 16/2884) vermutete "Lücke" in der Altersversorgung von Frauen, die vor 1992 in Ostdeutschland geschieden wurden, bestehe nicht, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/3092). Die durchschnittliche Rente geschiedener Frauen über 65 Jahre im Osten liege mit 832 Euro monatlich sogar über der Rente von geschiedener Altersgenossinnen in den alten Bundesländern (801 Euro monatlich).
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