Bundesregierung: Bei Nano-Einsatz in Lebensmitteln sind noch Fragen offen
Berlin: (hib/SUK) In Bezug auf die Auswirkungen des Einsatzes nanoskaliger Partikel in Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit sind derzeit noch Fragen offen. Dennoch beabsichtigt die Bundesregierung nicht, bestehende Normen, Gesetze oder Verordnungen aufgrund nanotechnologischer Entwicklungen zu verändern. Das teilt sie in ihrer Antwort ( 16/3981) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/3867) mit. Ein Gefährdungspotenzial für die menschliche Gesundheit bestehe ohnehin nur dann, wenn eine "direkte Exposition des menschlichen Organismus mit freien Nanopartikeln" zu erwarten sei - dies könne bei der Verwendung der Partikel in geschlossenen Systemen aber "weitgehend ausgeschlossen werden".
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, Lebensmittel, die unter Einsatz von Nanotechnologie hergestellt würden, unterlägen wie andere Lebensmittel auch den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Danach dürften "unsichere" Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden. Zudem finde eine Verordnung über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten Anwendung, wenn Lebensmittel durch den Einsatz "nicht üblicher" Herstellungsverfahren - wie etwa die Nanotechnologie - eine "bedeutende Veränderung" ihrer Zusammensetzung oder Strukturen erführen. Dann seien sowohl eine Sicherheitsbewertung als auch eine Zulassung nötig.
In der Antwort heißt es weiter, der Einsatz von Nanopartikeln bei Lebensmitteln sei "nicht besonders zu kennzeichnen"; die Verbraucher seien aber "selbstverständlich" ausreichend über die Zusammensetzung von Lebensmitteln zu informieren, "um eine entsprechende Kaufentscheidung für oder gegen ein bestimmtes Lebensmittel" treffen zu können. Unabhängig von der Partikelgröße der verwendeten Zutaten sei "in jedem Falle" die Sicherheit der betreffenden Produkte zu gewährleisten.
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