Regierung: Keine Zuständigkeit für Bügelbauten am Lehrter Bahnhof
Berlin: (hib/FID) Die Bundesregierung enthält sich aufgrund anderweitiger Zuständigkeit einer Bewertung der Fassadenkonstruktion des Berliner Hauptbahnhofes (Lehrter Bahnhof). Dies geht aus der Antwort der Regierung ( 16/4520) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4150) zur Sicherheit im Berliner Hauptbahnhof hervor. Die so genannten Bügelbauten, von denen sich im Januar 2007 ausgelöst durch den Orkan Kyrill zwei Stahlriegel lösten und herabstürzten, seien nicht Teil der Verkehrsstation und unterlägen somit nicht der Aufsicht und Genehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt, sondern der Bauverwaltung des Landes Berlin, so die Regierung.
Die Frage, ob die Stürme vom 18., 19. und 21. Januar zu Schäden an den Verglasungen der Bahnhofshalle geführt hätten, wird verneint. Durch den am 18. Januar herabgefallenen Riegel seien ausschließlich Fassadenteile eines der Bügelgebäude beschädigt worden. Laut Bundesregierung sind keinerlei Regressforderungen an sie herangetragen worden. Im Übrigen handele es sich bei dem Geschehen um ein Naturereignis und somit um höhere Gewalt. Hinsichtlich eventueller Regressforderungen der DB AG wegen des Trägerabsturzes sei das Ergebnis des Beweissicherungsverfahrens abzuwarten.
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